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Presseinformation

28. Februar 2014
Europawahl 2014: Unionsbürger müssen Antrag bis 4. Mai stellen
Formulare sind in den Wahlämtern der Kommunen erhältlich

Kreis Steinfurt. An der Europawahl am 25. Mai 2014 können in Deutschland auch Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aktiv teilnehmen. Sie müssen dazu bis zum 4. Mai einen Antrag stellen. Kreiswahlleiter Dr. Martin Sommer weist darauf hin, dass es ab sofort in den Wahlämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt die Formulare gibt.

Wer bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen war, muss diesen Antrag nicht erneut stellen.

Wer zwischenzeitlich ins Ausland umgezogen und dann wieder in die Bundesrepublik gezogen ist, muss einen neuen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de