03. März 2014. Anstatt Hunde bestimmter Rassen pauschal als gefährlich einzustufen sollten Hundehalter generell und verpflichtend eine Sachkundeprüfung absolvieren. Diese Regelung hat sich im Nachbarbundesland Niedersachsen in den vergangenen drei Jahren bewährt, erklärt Kassels Bürgermeister Jürgen Kaiser, der als Dezernent für den Tierschutz zuständig ist. Er fordert die neue hessische Landesregierung auf, ein „Hundegesetz“ nach niedersächsischem Vorbild zu erlassen.
Kaiser: „Es gibt gut geführte sogenannte Listenhunde, die nach geltender hessischer Rechtslage pauschal als gefährlich eingestuft werden. Dabei kann ein beißwütiger Pudel am Kinderspielplatz ebenso gefährlich sein. Pudel werden aber nicht in der Liste gefährlicher Hunde geführt.“ Um Vorfälle mit beißenden Hunden zu verhindern, helfe die pauschale Gefahrenvermutung kaum. Vielmehr komme es auf kundige Halter und vor allem auf die individuelle Gefährlichkeit des Tieres an, erklärt Kaiser.
Das niedersächsische „Hundegesetz“ enthält eine umfassende Regelung, die sich in den vergangenen drei Jahren in der Praxis bewährt hat und von den Tierschutz- und Hundehalterverbänden befürwortet wird. In Niedersachsen gibt es die umstrittene Liste gefährlicher Hunderassen nicht. Das dortige „Hundegesetz“ stellt die Verantwortung des Halters in den Vordergrund. Neben einer für Halter verpflichtenden Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) sei dort bei Hinweisen auf Gefährlichkeit des Tieres eine listenunabhängige Wesensprüfung vorgesehen.
Diese Regelung aus Niedersachsen sollte in den Kernpunkten für Hessen übernommen werden, fordert Kassels Bürgermeister. „Wenn es in Hessen eine Sachkundeprüfung für alle Herrchen und Frauchen gäbe, würde verantwortungsloser Umgang mit Hunden deutlich reduziert“, stellt Kaiser fest. Das diene dem Tierschutz und würde zudem die Kosten der Städte und Gemeinden für die Unterbringung vernachlässigter Tiere senken. Die Stadt Kassel gibt jährlich etwa 55.000 Euro aus, um vernachlässigte Hunde und sogenannte Listenhunde unterzubringen, die ihren Besitzern abgenommen werden mussten.
„Auch eine Chip- und Registrierpflicht für Hunde ab einem Alter von sechs Monaten nutzt allen“, erklärt Kaiser. „Entlaufene Hunde und Fundhunde wären dadurch problemlos zuzuordnen.“ Ein Hundegesetz mit diesen Inhalten würde dem Tierschutz, dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen und der Kostensenkung für Fundtiere – in Kassel etwa weitere 250.000 Euro im Jahr - gleichermaßen helfen. Kaiser erinnert daran, dass dies im Hessischen Landtag seit Langem von SPD und Grünen gefordert wird. Kaiser: „Nachdem die Grünen jetzt mitregieren, dürfte einer vernünftigen Gesetzesvorlage nichts mehr im Wege stehen.“
Ein Video-Statement von Bürgermeister Jürgen Kaiser zu diesem Thema finden Sie unter http://stadt-kassel.de/aktuelles/meldungen/20034/
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