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Disziplinarverfahren gegen frühere Leiterin des Revisionsamtes eingestellt

13. März 2014. Das Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Leiterin des Revisionsamtes der Stadt Kassel musste eingestellt werden.

Disziplinarrechtlich war gegen die Beamtin wegen des zentralen Vorwurfs ermittelt worden, dass sie eine Mitarbeiterin ihres Amtes in unzulässiger Weise mit Arbeiten an einer Dissertation während der Dienstzeit beauftragt hatte.

Im Rahmen der Ermittlungen im Disziplinarverfahren hatte sich dieser Vorwurf bestätigt. Allerdings musste das Verfahren nach den zwingenden Vorschriften des Hessischen Disziplinargesetzes (HDG) eingestellt werden. Denn für Ruhestandbeamte, wie im vorliegenden Fall, stehen nach Paragraph 8 Absatz 2 HDG nur zwei Maßnahmen zur Verfügung: Die Kürzung und die Aberkennung des Ruhegehalts. Für beide Sanktionen reicht das Vergehen hinsichtlich seiner Schwere und des entstandenen Schadens nicht aus.

Die ehemalige Leiterin des Revisionsamtes hat der Stadt Kassel den entstandenen Schaden – einen mittleren dreistelligen Euro-Betrag – erstattet.



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