Das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Leer (KMU), das eigentlich aufgrund der EU-Förderperiode zum 31. Dezember 2013 befristet war, wurde verlängert. Per Erlass hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Verlängerung zugelassen.
Nun können bis zum 30. Juni 2014 Bewilligungen an Unternehmen ausgesprochen werden. Dazu sei aber erforderlich, dass bis Ende Mai die vollständigen Antragsunterlagen vorlägen, so die Mitteilung aus der Wirtschaftsförderung des Landkreises Leer.
Geld stünde derzeit noch begrenzt im Topf zur Verfügung. Wer ohnehin investieren wolle, sollte sich deshalb sofort mit den Wirtschaftsförderern in Verbindung setzen. Der Schnellschuss lohne sich: Zuschüsse kosteten keine Zinsen und bräuchten nicht zurück gezahlt werden.
Die Wirtschaftsförderer könnten kleine und mittlere Unternehmen einzelbetrieblich fördern, wenn sie neue Arbeitsplätze schaffen und vorhandene sichern. Profitieren könnten Betriebe aus fast allen Branchen – aber auch Freiberufler, die hier arbeiten und Existenzgründer, die im Landkreis mit einem Betrieb starten wollen.
Der Regelfall sehe so aus: Wer investiere und neue Arbeitsplätze schaffe, erhalte einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro. Wer Arbeitsplätze durch eine Betriebsübernahme sichere, könne mit einem Zuschuss bis 10.000 Euro rechnen. Das Geld stamme aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, vom Landkreis Leer und der für den Standort zuständigen Gemeinde.
Eines müssten alle beachten: Wer einen Zuschuss möchte, müsse erst einen Antrag stellen. Es darf nicht eher mit der Maßnahme begonnen werden, bis der Landkreis Leer „grünes Licht“ gegeben habe. Grundsätzlich gelte: Die förderfähige Investition muss netto mindestens 10.000 und darf höchstens 250.000 Euro umfassen.
Wer in seinen gewerblichen Betrieb investieren möchte, sollte sofort einen Zuschuss bei der Wirtschaftsförderung beantragen. Dieser fließe nur, wenn der Antrag bis zum 30. Juni durch den Landkreis bewilligt und mit dem Vorhaben ebenfalls bis zum 30. Juni begonnen wurde. Die Maßnahme müsse zudem bis spätestens 31. Dezember 2014 abgeschlossen sein.
Ansprechpartner sind Norbert Willms (Rheiderland und Stadt Leer), Telefon 0491 926-1709, Mail norbert.willms@lkleer.de sowie Kay-Uwe Sobeck (übriges Kreisgebiet), Telefon 0491 926-1271, Mail kay-uwe.sobeck@lkleer.de.
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