Bocholt, 28. März 2014
Osterfeuer müssen angemeldet werden
Frist bis 11. April / Illegale Feuer werden gelöscht
Bocholt (PID).
Osterfeuer müssen bei der Stadt Bocholt im Vorfeld angemeldet werden. Darauf weist der Fachbereich für Öffentliche Ordnung hin. Er gibt zudem Hinweise und Tipps zur Sicherheit von Menschen und Natur. Erlaubt sind ausschließlich so genannte „Brauchtumsfeuer“. Abfallverbrennung ist verboten.
Anmeldungen können ab sofort schriftlich bei der Stadt Bocholt, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, per Fax 02871- 953170 oder E-Mail an mheine@mail.bocholt.de abgegeben werden. Stichtag ist Freitag, 11. April 2014, 14 Uhr. Das Formular und das Merkblatt stehen im Internet unter www. bocholt.de/osterfeuer zum Herunterladen bereit.
Osterfeuer, die nicht gemeldet werden, sind illegal und werden von der Feuerwehr gelöscht. Das Brennmaterial darf ausschließlich aus trockenem Baum- und Strauchschnitt oder unbehandeltem Holz bestehen. Als Zündmaterial kann sowohl Papier als auch Stroh verwendet werden. Auf den Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern muss wegen der Gefahr durch Stichflammen unbedingt verzichtet werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Die Feuerwehr empfiehlt, Handfeuerlöscher in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten.
Der Ort, an dem das Osterfeuer abgebrannt werden soll, muss ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Abstand zu bebauten Grundstücken muss mindestens 200 Meter betragen. Zwischen der Feuerstelle und außerhalb liegenden Gebäuden sowie Waldflächen müssen mindestens 100 Meter liegen. Wegen möglicher Rauchentwicklung muss bis zur nächsten Straße 50 Meter Platz sein. Zu umliegenden Bäumen, Hecken und Freileitungen sollte rund 40 Meter Abstand bestehen.
Das über Tage oder Wochen gesammelte Material bietet vielen Tieren Unterschlupf. Damit sich Tiere rechtzeitig in Sicherheit bringen können, muss der Holzhaufen vor dem Entzünden umgeschichtet werden. Das Osterfeuer muss von mindestens zwei volljährigen Personen durchgehend beaufsichtigt werden. Diese müssen telefonisch, z. B. per Handy, erreichbar sein und dürfen die Feuerstelle erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de