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Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch erfolgreich bekämpft
Iserlohn.
Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn hat aktuell einen Fall von gewerbe‑ und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit mit einem Bußgeldbescheid über 25 000 Euro gegen einen osteuropäischen Stuckateurbetrieb abgeschlossen: Der Handwerker war bereits in 2012 bei der Durchsuchung einer deutschen Auftraggeberfirma vom Niederrhein aufgefallen. Im letzten Jahr wurde nun auch der Subunternehmer mit Beschluss des Amtsgericht durchsucht. Das dabei beschlagnahmte umfangreiche Beweismittel ergab, dass der Betrieb bereits über mehrere Jahre für mindestens fünf größere Firmen als Subunternehmer tätig war. Und das, ohne entsprechende Gewerbeanmeldung in Deutschland sowie ohne bei der Handwerkskammer eingetragen zu sein. Bevor nun das Verfahren gegen den Stuckateur nach fast zwei Jahren einvernehmlich abgeschlossen werden konnte, waren bereits gegen vier Auftraggeberfirmen Bußgelder in Höhe von rund 70 000 Euro rechtskräftig verhängt worden. Ein Ermittlungsverfahren ist noch anhängig. Durch die Hilfestellung der städtischen Ermittler kann der Stuckateurbetrieb inzwischen ganz legal am Markt auftreten. Durch das zuvor illegale Gewerbe sind der legalen Wirtschaft mindestens 340 000 Euro an Umsatz entgangen.
Auch im Bereich Sozialleistungsmissbrauch konnten die Ermittler Erfolge verbuchen. Im ersten Fall war ein Leistungsträger misstrauisch geworden, weil ein ausländisches Geschwisterpaar Unterlagen vorgelegt hatte, nach denen sie für die Leistung einer hohen Anzahl von Arbeitsstunden für einen Verein lediglich jeweils 100 Euro Monatsverdienst erhalten haben sollten. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und ein Durchsuchungsbeschlusses erwirkt. Die anschließende Hausdurchsuchung mit der Kreispolizeibehörde ergab, dass der angegebene Verein bereits seit Jahren nicht mehr existiert. Weiter kam zu Tage, dass die Geschwister keine eigene Wohnung besaßen, sondern zusammen mit ihrer Mutter in einer gemeinsamen Wohnung lebten. Die Aufrechnung der bis dahin ungerechtfertigten Übernahme der jeweiligen Mietkosten durch den Leistungsträger sowie die Berücksichtigung der Rentenbezüge der Mutter ergab für die zurückliegenden fast acht Jahre einen Schaden für die Allgemeinheit von rund 50 000 Euro. Dieser Sachverhalt wurde der Staatsanwaltschaft angezeigt und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Der Leistungsträger fordert die Überzahlungen von den Beschuldigten zurück. In einem weiteren Fall ging eine Anzeige wegen des Verdachts des Betruges gegen eine Iserlohner Imbissbetreiberin ein. Da dem Leistungsträger von dem Imbissbetrieb nichts bekannt war, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts eine entsprechende Durchsuchung anberaumt. Diese ergab zusätzlich, dass die Frau seit etwa sechs Jahren mit ihrem Lebensgefährten zusammenwohnte, der selbst über ein auskömmliches Monatsgehalt verfügte. Auch dies war dem Leistungsträger verschwiegen worden. In diesem Fall wurde ein Schaden in Höhe von rund 17 000 Euro festgestellt. Dass die Beschuldigte zwischenzeitlich ihr Gewerbe aufgegeben und sich zudem aus Iserlohn abgemeldet hat, wird sie weder vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch vor den Rückforderungen des Leistungsträgers schützen.
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