Anwohnerparkausweise künftig zwei Jahre gültig
Magistrat beschließt neue Gebührenordnung
Eine neue Gebührensatzung gilt ab sofort für die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen für das Hanauer Stadtgebiet. Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky erklärt, hat der Magistrat der Brüder-Grimm-Stadt der neuen Regelung bereits zugestimmt.
Neben einer notwendigen Anpassung der letztmals 2002 angehobenen Gebühren um 2,50 Euro pro Halbjahr hat die Verwaltung jetzt auch den immer häufiger vorgebrachten Wunsch von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern auf eine länge Laufzeit der Ausweise aufgegriffen. Neben der bisherigen Gültigkeitsdauer von sechs und zwölf Monaten kann der Parkausweis ab sofort auch für zwei Jahre beantragt werden.
Die Kosten für die Plakette, die zum kostenfreien Parken in dem beantragten Quartier berechtigen, aber keinen Anspruch auf einen Parkplatz vermitteln, betragen mit der neuen Gebührenordnung 15 Euro pro sechs Monate gegenüber 12,50 Euro bisher. Das bedeutet, die einjährig gültigen Parkausweise kosten 30 Euro. Für die Laufzeit von 24 Monaten sind 60 Euro zu zahlen.
Neu ist auch die Regelung, dass für die Änderung der Parkausweise oder für die Ausstellung eines Ersatzdokuments künftig 10,20 Euro zu zahlen sind. Bisher war diese Dienstleistung kostenfrei. „Da aber natürlich auch dieser Service mit Kosten und Aufwand verbunden ist, können wir nicht länger darauf verzichten, die Gebühr darauf von den Bürgerinnen und Bürgern auch zu erheben,“ so der OB.
Durch die Neugestaltung der Gebührenordnung werden Mehreinnahmen in Höhe rund 11.000 Euro im laufenden Haushaltsjahr und rund 13.500 Euro in 2015 kalkuliert.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929
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