[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[Druckansicht]

[E-Mail-Abo]
[Suche]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 03.04.2014


Integrationsratswahl am 25. Mai – Wahlamt erinnert an Abgabe der Wahlvorschläge bis 7. April – Informationen zum Wahlrecht

Iserlohn.

Am Sonntag, 25. Mai, wenn die Europawahl und die Kommunalwahlen stattfinden, werden landesweit auch Integrationsräte neu gewählt. Als einzige demokratisch legitimierte Vertretungen von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen bieten die Integrationsräte Menschen ohne deutschen Pass die oftmals einzige Möglichkeit, durch eine Kandidatur bzw. durch ihre Stimmabgabe die örtliche Politik mitzugestalten. Integrationsräte setzen sich für die vielfältigen Belange von Migranten ein. Ihnen gehören direkt gewählte Migrantenvertreter sowie vom Stadtrat entsandte stimmberechtigte Mitglieder an.

Das Wahlamt der Stadt Iserlohn erinnert noch einmal daran, dass interessierte Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in dieses Gremium wählen lassen möchten, ihre Bewerbung bis spätestens Montag, 7. April, einreichen müssen beim Wahlamt der Stadt Iserlohn, Rathaus I, Schillerplatz 7 (Erdgeschoss Zimmer 019).  
Kandidieren können deutsche und ausländische Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in Iserlohn ihren Hauptwohnsitz haben.

Am Wahlsonntag 25. Mai, wenn das Europaparlament und der Stadtrat neu gewählt werden, findet in Iserlohn die Wahl des Integrationsrates erstmals in allen 85 Wahllokalen statt.

Bei der Integrationsratswahl mitstimmen dürfen alle, die am Wahltag

  • nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben,
  • 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet einen rechtmäßigen Aufenthalt haben,
  • mindestens seit dem 9. Mai (16. Tag vor der Wahl) in Iserlohn ihre Hauptwohnung haben,
  • Iserlohner Bürger bzw. Bürgerin sind und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben.

Eingebürgerte Personen müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie keine weitere ausländische Staatangehörigkeit besitzen. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann noch bis zum 13. Mai beim Wahlamt der Stadt Iserlohn gestellt werden. Dabei sind die Einbürgerungsurkunde und der Personalausweis vorzulegen.

Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen sind Heike Marburger, Telefon 02371 / 217-1661, Jutta Heinrich, Telefon 217-1660, und Sonja Lego, Telefon 217-1664, E-Mail: wahlen@iserlohn.de

Informationen zur Integrationsratswahl finden Interessierte auch auf der Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de (im Schnellzugriff "Integration" anklicken).



[Zurück]

STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de


Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei http://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

presse-service.de