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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 03.04.2014
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Integrationsratswahl am 25. Mai – Wahlamt erinnert an Abgabe der Wahlvorschläge bis 7. April – Informationen zum Wahlrecht Am Sonntag, 25. Mai, wenn die Europawahl und die Kommunalwahlen stattfinden, werden landesweit auch Integrationsräte neu gewählt. Als einzige demokratisch legitimierte Vertretungen von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen bieten die Integrationsräte Menschen ohne deutschen Pass die oftmals einzige Möglichkeit, durch eine Kandidatur bzw. durch ihre Stimmabgabe die örtliche Politik mitzugestalten. Integrationsräte setzen sich für die vielfältigen Belange von Migranten ein. Ihnen gehören direkt gewählte Migrantenvertreter sowie vom Stadtrat entsandte stimmberechtigte Mitglieder an. Das Wahlamt der Stadt Iserlohn erinnert noch einmal daran, dass interessierte Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in dieses Gremium wählen lassen möchten, ihre Bewerbung bis spätestens Montag, 7. April, einreichen müssen beim Wahlamt der Stadt Iserlohn, Rathaus I, Schillerplatz 7 (Erdgeschoss Zimmer 019). Am Wahlsonntag 25. Mai, wenn das Europaparlament und der Stadtrat neu gewählt werden, findet in Iserlohn die Wahl des Integrationsrates erstmals in allen 85 Wahllokalen statt. Bei der Integrationsratswahl mitstimmen dürfen alle, die am Wahltag
Eingebürgerte Personen müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie keine weitere ausländische Staatangehörigkeit besitzen. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen sind Heike Marburger, Telefon 02371 / 217-1661, Jutta Heinrich, Telefon 217-1660, und Sonja Lego, Telefon 217-1664, E-Mail: wahlen@iserlohn.de Informationen zur Integrationsratswahl finden Interessierte auch auf der Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de (im Schnellzugriff "Integration" anklicken). |
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