Schritt in die Selbstständigkeit: Oskar-von-Miller-Schule soll Anstalt des öffentlichen Rechts werden

04. April 2014. Für die Umwandlung der Oskar-von-Miller-Schule in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2015 hat sich der Magistrat der Stadt Kassel in seiner jüngsten Sitzung ausgesprochen. Dies teilte Schuldezernentin Anne Janz jetzt mit.

Mit der Umwandlung könne die Schule zusätzlich zu ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung durchführen. Regional notwendige Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote werden im Verbund mit dem HESSENCAMPUS Kassel entwickelt und vorgehalten. „Das Angebot passgenauer Fortbildungen und Qualifizierungen stellt für die regionale Wirtschaft einen Standortvorteil dar und leistet einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und Regionalentwicklung“, sagte Stadträtin Janz. Die an der Schule vorhandenen Räume und Ausstattungen werden damit besser ausgelastet und stehen einem größeren Personenkreis zur Verfügung. Darüber hinaus könne die Oskar-von-Miller-Schule jetzt als Träger für berufsvorbereitende Maßnahmen, für Maßnahmen der Berufseingliederung sowie für Sonderbildungsmaßnahmen tätig werden.

Die Oskar-von-Miller-Schule arbeitet seit dem 1. Januar 2012 als selbstständige berufliche Schule und konnte in dieser Zeit den mit dem Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ angestoßenen Entwicklungsprozess fortsetzen. So konnten bereits neue Formen einer erweiterten Selbstverwaltung und Eigenverantwortung an der Schule etabliert werden. „Viel hat sich in dieser Zeit bewegt und verändert an der Oskar-von-Miller-Schule“, so Janz und erklärt, dass die Stadt Kassel die Schule auch auf ihrem Weg in die rechtliche Selbstständigkeit unterstützen werde. Als Vorteile nennt sie die Stärkung des Entwicklungspotenzials der Schule und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.

Die Umwandlung der Oskar-von-Miller-Schule in eine rechtlich selbstständige Schule erfolgt durch die Satzung der Stadt Kassel über die Errichtung und Organisation der Oskar-von-Miller-Schule, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird.

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