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Hanau, 14. April 2014
Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnt nach Ostern

Im Fünf-Jahres-Rhythmus wird das Europäische Parlament gewählt. Ende Mai ist es in den 28 Mitgliedsstaaten der EU wieder soweit. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 25. Mai, statt.

Die Wahlbenachrichtigung wird von Montag, 28. April, an versandt. Bis zum 4. Mai sollte sie allen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten zugestellt worden sein. Dabei weist das Team des Wahlbüros darauf hin, dass die Nachricht mit Absender „Landeswahlleiter“ nicht im Postkartenformat, sondern als DINA-4-Brief verschickt wird.

Um Wahlberechtigten die Teilnahme an der Europawahl auch bei Abwesenheit zu ermöglichen, gibt es für alle, die am eigentlichen Wahlsonntag verhindert sind, die Möglichkeit der Briefwahl. Die Abgabe der Stimmen ist damit bereits vor dem Wahltag möglich. Voraussetzung dafür ist der Wahlschein, der einerseits zur Teilnahme an der Briefwahl berechtigt, darüber hinaus aber auch die Stimmabgabe in jedem anderen Wahllokal des Main-Kinzig-Kreises am Wahlsonntag ermöglicht. Briefwahl oder Wahlscheinausstellung ist jedoch nur auf Antrag möglich.

Gesetzlich geregelt ist der 34. Tag vor der Wahl als der Zeitpunkt, wann Wahlscheine und Briefwahlunterlagen frühestmöglich ausgestellt werden dürfen. Da dieser Tag in 2014 auf Ostermontag und damit auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, beginnt die Ausgabe am Dienstag, 22. April.

Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist bereits vor dem 22. April möglich. Er kann schriftlich, beispielsweise mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandenen Vordruck erfolgen. Die Antragstellung ist darüber hinaus mündlich durch Vorsprache im Wahlbüro oder Stadtteilbüro sowie elektronisch per Email erlaubt. Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist jedoch nicht zulässig.

Persönlich können Briefwahlunterlagen von Dienstag, 22. April, an im Rathaus-Foyer zu folgenden Öffnungszeiten beantragt werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr, Mittwoch von 10 bis 19 Uhr sowie Freitag von 12.30 bis 15 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr.

Darüber hinaus können die notwendigen Unterlagen auch in den Stadtteilen bei den Stadtteilbeauftragten zu folgenden Öffnungszeiten ausgestellt werden. In Großauheim besteht die Möglichkeit montags von 8.30 bis12 Uhr, dienstags von 13 bis 18 Uhr und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr. In Klein-Auheim können die Briefwahlunterlagen montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr beantragt werden. In Mittelbuchen besteht montags von 8.30 bis 12 Uhr sowie dienstags von 13 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Antragstellung. In Steinheim haben Wahlberechtigte montags von 8.30 bis 12 Uhr, dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 18 Uhr die Gelegenheit, persönlich die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Für weitere Fragen zur Europawahl 2014 ist das Team vom Wahlbüro unter der Rufnummer 06181/295-283 erreichbar.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

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