„Inklusion in Trippelschritten?“
Behindertenbeauftragter zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai
Ottostadt Magdeburg.
Aus Anlass des Europäischen Protesttags der Menschen mit Behinderungen weist der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg, Hans-Peter Pischner, auf im Jahre 2013 erreichte Ergebnisse aber auch auf Defizite und Probleme bei der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hin. Gleichzeitig legt er seinen Jahresbericht für das Jahr 2013 vor, der demnächst im Stadtrat und seinen Ausschüssen vorgestellt werden soll. Der Bericht gibt einen Überblick über die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen in Magdeburg und die Tätigkeit des Beauftragten.
Der „Europäische Protesttag“ wurde erstmals 1992 ausgerufen, um auf die damals noch sehr eingeschränkte Situation und die mangelnde Integration von Menschen mit Behinderungen in den meisten europäischen Ländern aufmerksam zu machen. Seinerzeit war „Barrierefreiheit“ für viele Menschen noch ein Fremdwort, reale Teilhabemöglichkeiten am politischen Leben, am Arbeitsleben oder an schulischer Bildung waren für viele Betroffene stark eingeschränkt. Statt eines weitgehend selbstbestimmten Lebens waren sie auf Fürsorge angewiesen oder lebten in „Anstalten“ und ähnlichen Sondereinrichtungen.
Der Protest gegen diese unbefriedigenden Umstände erschien den Aktivisten unter den Betroffenen als legitim und dringlich.In den zwei Jahrzehnten seit dieser Zeit hat sich die Situation auf internationaler und nationaler Ebene deutlich verbessert: Am 13.12.2006 verabschiedete die UN-Vollversammlung die UN-Behindertenrechtskonvention, die nach ihrer Ratifikation seit dem 26.03.2009 auch in Deutschland geltendes Recht ist. Sie verlangt uneingeschränkte Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen in allen Lebensbereichen, also eine „inklusive“ Gesellschaft, die Schaffung entsprechender staatlicher Vorkehrungen und die Umsetzung der Barrierefreiheit in Bau, Verkehr, Information, Kommunikation und Technik.
In der Bundesrepublik gibt es seit 1994 ein Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen im Grundgesetz und seit der Jahrtausendwende eine ganze Reihe gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz und zur Integration behinderter Menschen, wie das Sozialgesetzbuch IX. Buch, das Bundesgleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und Gleichstellungsgesetze auf Länderebene, auch in Sachsen-Anhalt.
Wenn der Europäische Protesttag auch heute noch mit Aktionen, Diskussionsrunden und Pressebeiträgen begangen wird, so vor allem, um die gesetzlichen Vorgaben auch tatsächlich mit Leben zu erfüllen und bestehende Defizite, Ungleichgewichte und Barrieren abzubauen und zurückzudrängen.
Inklusion ist insofern einerseits eine Zielstellung für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen innerhalb der Gemeinschaft, ungeachtet ihrer individuellen Unterschiede, anderseits ist Inklusion ein Prozess, der einen längeren Zeitraum erfordert, um reale Barrieren nach und nach abzubauen und das öffentliche Bewusstsein im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu verändern.
Jahresbericht zeigt Licht und Schatten
Der Jahresbericht des Behindertenbeauftragten listet dazu eine Reihe von positiven Ergebnissen auf, weist aber auch auf Mängel, Probleme und Rückschritte hin.
So ist die Landeshauptstadt im Rahmen ihrer Zuständigkeit weiter bemüht, die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum zu verbessern. Exemplarisch sei das inzwischen weit fortgeschrittene Programm zur Sanierung von Schulgebäuden genannt. Rund 80 % der Schulgebäude sind inzwischen baulich weitgehend oder vollständig barrierefrei umgestaltet. 2013 kamen die Grundschule Kannenstieg, die Comenius-Schule, ein Teilbereich der BBS „Eike von Repgow“ und jetzt auch die Grundschule Witzlebenstraße hinzu. Selbstverständlich sind auch die drei neu errichteten kommunalen Kindertagesstätten barrierefrei. Das bisher nicht behindertengerechte Stadtarchiv bezog 2013 sein neues Domizil und ist barrierefrei zugänglich.
Von herausragender Bedeutung für die Teilhabe vieler Senioren und Menschen mit Behinderungen sind die Angebote der Magdeburger Verkehrsbetriebe, die allerdings 2013 schwer unter den Folgen des Juni-Hochwassers gelitten haben. Immerhin kamen mit den Haltestellen am Domplatz und in der Otto-von-Guericke-Straße (MVB-Gebäude) zwei weitere hochbordige und damit annähernd barrierefreie Haltestellen hinzu. Die Haltestelle Zoo soll demnächst folgen.
Unübersehbar sind im ÖPNV jedoch noch bestehende Barrieren, fehlende barrierefreie Haltestellen in Richtung Sudenburg, Große Diesdorfer Straße, Olvenstedter Straße u.a.m. In der vom Stadtrat im Mai 2013 beschlossenen vierten Auflage der „Dringlichkeitsliste zur Verbesserung der Barrierefreiheit“ sind weitere Haltestellenumbauten vorgesehen, allerdings wird die Umsetzung z.T. bis nach 2020 dauern, abhängig von den erforderlichen finanziellen Mitteln und Fördertöpfen. Kritisiert wird von Betroffenen, dass in Einzelfällen das Fahrpersonal wenig motiviert ist, bei Bedarf die inzwischen in allen Fahrzeugen verfügbaren mobilen Klapprampen auch tatsächlich anzulegen, was zugegebenermaßen eine umständliche Prozedur ist. Bei den Bussen mit eingebauten klappbaren Rampen ist das weit weniger problematisch.
Pischner kritisiert im Jahresbericht, dass seit vielen Jahren kaum noch weitere Ampelanlagen mit akustischer Signalisierung für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet wurden. Im Haushalt des Tiefbauamtes sind dafür keine Mittel eingeplant, so dass weniger als die Hälfte der Kreuzungen und –übergänge so ausgerüstet sind. Er weist auch auf fehlende oder unzulängliche Bodenindikatoren, also Leitstreifen zur Wegeführung für blinde und sehbehinderte Menschen hin.
Inklusion im Bildungswesen stagniert – soziale Benachteiligung ist unverändert
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert unmissverständlich ein inklusives Bildungssystem, das heißt den uneingeschränkten Zugang für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zum allgemeinen Schulsystem, also den Regelschulen. Hier bedeutet Inklusion also mehr gemeinsamen Unterricht, die Regel ist allerdings nach wie vor die Sonderschule.
Bis 2012 war die Zahl der Schüler im gemeinsamen Unterricht auf 434 von rund 1.600 Schülern mit Förderbedarf gestiegen. Im Schuljahr 2013/2014 ging diese Zahl erstmals auf 425 zurück, die Zahl der Schüler an Förderschulen war mit 1.128 praktisch unverändert (+4), während die Gesamtschülerzahl sogar auf 18.668 angestiegen ist. Die Inklusionsquote (Anteil der Schüler im gemeinsamen Unterricht an den Schülern mit Förderbedarf insgesamt) sank leicht auf 27,4 % und lag etwas über dem Landesdurchschnitt (24,9 %).
Ähnlich verhält es sich mit der sozialen Lage vieler Menschen mit Behinderungen, unverändert sind ständig rund 500 Betroffene als arbeitslos registriert, davon zwei Drittel im Bereich von Hartz IV. Auch die Bedürftigkeit im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist leicht gestiegen. Eine Behinderung erweist sich damit als massives Armutsrisiko für die betroffenen Familien. Es ist rund doppelt so hoch wie bei nicht behinderten Magdeburgern.
Negativ ausgewirkt hat sich auch die trotz heftiger Proteste von der Landesregierung betriebene Kürzung des Landesblindengeldes. In Magdeburg sind davon rund 300 Menschen betroffen, mindestens 60 blinde Bewohner in Pflegeeinrichtungen erhalten seither keine Leistung als Nachteilsausgleich mehr. Diese Politik widerspricht allen formalen Bekenntnissen der Regierung zur Inklusion, ihrem eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und vielen schönen Sonntagsreden der beteiligten Politiker, so der Behindertenbeauftragte.
Insofern zieht der Behindertenbeauftragte ein zwiespältiges Fazit der aktuellen Entwicklung der Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen. Dessen ungeachtet ist aus seiner Sicht allen Beteiligten zu danken, die sich ehrenamtlich oder aufgrund ihrer Zuständigkeit in der Verwaltung für die Belange der Menschen mit Behinderungen engagiert haben, insbesondere in der dafür seit 1999 bestehenden kommunalen Arbeitsgruppe, in der auch eine Reihe von Stadträten mitgewirkt haben. Pischner erhofft sich vom neu zu wählenden Stadtrat, dass er die bisherigen Anstrengungen fortsetzt, Magdeburg inklusiver und barrierefreier zu gestalten.
Hintergrund
In Sachsen-Anhalt leben derzeit rund 180.200 anerkannte Schwerbehinderte. Das sind 8,0 % der Bevölkerung. In der Landeshauptstadt sind mit Stand vom Dezember 2013 rund 17.300 Menschen amtlich als Schwerbehinderte anerkannt (7,4%), einschließlich der Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 sind bis zu 25.000 Menschen betroffen (11 %).
Von den Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 9.400 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), Schätzungsweise 2.000 von ihnen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. 293 waren blind, 208 gehörlos und ca. 4.200 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten 2.079 Menschen (Merkzeichen H). Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund von seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit werden. 58,5 % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,3 % jünger als 18 Jahre sind 52,1 % der Behinderten sind weiblich.
An den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind über 1.000 Betroffene beschäftigt. Rund 900 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten). Etwa 6.700 Magdeburger sind pflegebedürftig, mehr als 2.800 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.
An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich Mitglieder von Behindertenverbänden und – vereinen, Stadträte, Mitarbeiter von Fachbereichen der Stadtverwaltung und engagierte persönlich betroffene Aktive. Die AG war 1999 als beratendes Gremium und Forum für die Belange behinderter Menschen gegründet worden.
Veranstaltungshinweis:
Veranstaltung zum Europäischen Protesttag am 5. Mai
Unter dem Motto „Eintauchen in eine andere Welt“ führen die Regionalstelle des Paritätischen mit dem Allgemeinen Behindertenverband und weiteren Partnern eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durch. Damit wird die Tradition aus den Vorjahren fortgesetzt. Schirmherr ist der Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. Die Veranstaltung richtet sich an Schüler und Interessierte, die mit Betroffenen ins Gespräch kommen und deren Lebenssituation besser kennenlernen wollen.
Ort: Kneipp-Verein, Klaus-Miesner-Platz 1, 39108 Magdeburg
Zeit: Montag, 05.05.14, 10 Uhr bis 13.00 Uhr.
Ansprechpartner: Regionalstelle des Paritätischen, Tel. 0391/6293370
Nähere Informationen:
Hans-Peter Pischner, Behindertenbeauftragter,
Telefon 0391/540 2342
E-Mail: behindert@magdeburg.de
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