Nicht einmal mehr eine Woche: die Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren. Am Sonntag werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt, der Landrat für den Landkreis Leer und in acht Kommunen der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin.
Sollten die Wähler am kommenden Sonntag keine Zeit haben, ihr Kreuz auf dem Stimmzettel persönlich im Wahllokal zu machen, haben sie immer noch die Möglichkeit der Briefwahl. Hierzu muss auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ausgefüllt werden und an die Wohnortgemeinde geschickt werden.
Zeit, Briefwahl zu beantragen, haben die Wahlberechtigten bei der Europawahl bis Freitag um 18 Uhr und bei der Landrats- und Bürgermeisterwahl bis Sonnabend um 12 Uhr. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen Wahlschein beantragen.
Was passiert aber, wenn man keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat? Bis zum 4. Mai sollten nämlich alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigungskarte per Post erhalten haben. Kein Grund zur Besorgnis: Solange der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf er auch wählen.
Sollten Bürger unsicher sein, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sie sich gerne bei der Gemeinde melden und nachfragen. Anstatt der Wahlbenachrichtigungskarten müssen die Wahlberechtigten am Sonntag einfach ihren Personalausweis vorlegen. Anschließend erhalten sie wie gewohnt ihren Stimmzettel.
Briefwahlunterlagen können ebenfalls unter Vorlage des Personalausweises bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.
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