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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 27.05.2014
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Jugendschutz-Plakat informiert über erlaubte „Besuchszeiten“ auf Schützenfesten „Wie lange darf ich auf dem Schützenfest sein?“ – Diese Frage, die sich um die erlaubten „Besuchszeiten“ Jugendlicher auf Schützenfesten dreht, beantwortet ab sofort ein Plakat, das von dem Projekt „PausenbrotDesign - die Schülerwerbeagentur am Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn“ entworfen und gestaltet wurde. Aushängen wird es bei den anstehenden Schützenfesten neben dem üblichen Aushang des Jugendschutzgesetzes. Den Auftrag für das Plakat erhielten die Schülerinnen und Schüler von Alexandra Carius (Ordnungsamt) und Jürgen Lensing (Jugendamt), die beide im Iserlohner Rathaus unter anderem für den Jugendschutz zuständig sind. Aufgabe war es, die Inhalte des § 5 des Jugendschutzgesetzes (Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen) so als Plakat zu gestalten, dass sie leicht verständlich dargestellt werden und sich Jugendliche als Zielgruppe optisch angesprochen fühlen. In dem Projekt „PausenbrotDesign“ arbeiten Schülerinnen und Schüler, die eine vollzeitschulische Ausbildung zur gestaltungstechnischen Assistentin bzw. zum gestaltungstechnischen Assistenten absolvieren. Unterstützt von einem betreuenden Lehrer leiten sie die Werbe- und Designagentur, um ihr schulisch erworbenes Wissen an realen Gestaltungsaufträgen zu erproben und zu vertiefen und so erste Berufserfahrung zu sammeln. |
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten: Jugendschutz-Plakat
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