Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 13. Juni 2014

Übergangsmanagement unterstützt Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis bei der Wohnungssuche

Vertragsunterzeichnung am Montag

Das städtische Sozialdezernat und das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg schließen am kommenden Montag (16. Juni) eine Vereinbarung über das „Gemeinsame Übergangsmanagement für Asylbewerberinnen und Asylbewerber“ ab. Hintergrund ist, dass seit dem Jahr 2013 die Zuweisungen des Landes von Asylsuchenden in die Landeshauptstadt Magdeburg von monatlich etwa 20 Personen auf derzeit mehr als 50 Personen angestiegen sind.

 

Entsprechend Asylbewerberleistungsgesetz und Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Kommunen verpflichtet, für deren Unterbringung und soziale Betreuung zu sorgen. Die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis ist für erwerbsfähige Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. Damit gehen die Erwerbsfähigen in die Zuständigkeit des Rechtskreises SGB II. Das Jobcenter wird somit zuständig für die Arbeitsvermittlung und die Leistungsgewährung.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat ein großes Interesse daran, dass die Verwaltungsentscheidungen und die Erteilung der Bescheide des Jobcenters zügig erfolgen. Ziel ist es, Asylbewerberinnen  und -bewerber mit Aufenthaltserlaubnis bei der Wohnrausuche und dem Beziehen von Wohnungen in Magdeburg zu unterstützen.

 

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Beigeordneten für Soziales, Jugend und Gesundheit, Hans-Werner Brüning, und die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg, Sabine Jenrich, werden in den vergangenen Wochen bereits erprobte Verwaltungsabläufe festgeschrieben und künftig dauerhaft angewendet.

 

„Die Sozialarbeiter und Betreuer in den Gemeinschaftsunterkünften unterstützen die ausländischen Wohnungssuchenden bei der Formulierung ihrer Anträge und sorgen dafür, dass nunmehr unnötige Nachfragen oder das Nachreichen von Unterlagen entfallen“, so Hans-Werner Brüning. „Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, kurzfristig auf Wohnungssuche gehen können“.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters haben ihre Verfahrensabläufe auf diese Zielstellung eingestellt. „Wir sorgen im Vorfeld, gemeinsam mit dem Sozial- und Wohnungsamt, für die entsprechende Antragsvorbereitung, sodass mit dem Beginn der Bearbeitung auch die Bescheiderteilung erfolgen kann“, erklärt die stellvertretende Jobcenter-Geschäftsführerin Sabine Jenrich den Ablauf. „Bei Vollzähligkeit aller Angaben und Unterlagen ist dies möglich. Das betrifft zurzeit etwa 20 bis 30 Anträge monatlich und kann sich je nach den Entscheidungen der Ausländerbehörde weiter erhöhen. Kurzfristig wurden ein entsprechendes Verfahren für die Vorgehensweise im Jobcenter erarbeitet sowie Ansprechpartner für die enge Zusammenarbeit mit dem Sozial- und Wohnungsamt benannt.“

Hinweis für die Medien:

Vertreter der Medien sind zur Unterzeichnung der Vereinbarung am kommenden Montag (16. Juni) um 15.00 Uhr im Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg, Raum 1013 herzlich eingeladen. Neben dem Sozialbeigeordneten Hans-Werner Brüning und der stellvertretenden Jobcenter-Geschäftsführerin Sabine Jenrich steht auch die amtierende Leiterin des Sozial- und Wohnungsamtes Heike Schulz für Fragen und Informationen zur Verfügung.




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