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Unna, den 15. Juli 2014

Land hat rechtswidrig gehandelt – Verwaltungsgericht gibt Position der Kreisstadt Unna Recht
Entscheidung im Verfahren zur Nutzung der ehemaligen Landesstelle in Unna-Massen getroffen

Kreisstadt Unna.

Im Verfahren der Kreisstadt Unna gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden und den Anträgen der Kreisstadt Unna zugestimmt.

Im Verfahren hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Nutzung der Gebäude in der ehemaligen Landesstelle durch das Land für Asylbewerber durch Baugenehmigungen oder eine solche Genehmigung ersetzende Zustimmung nicht gedeckt sei. Auch die frühere Nutzung der ehemaligen Landesstelle legalisiere die derzeitige Nutzung nicht. Für das Gericht ist das Verhalten des Landes rechtswidrig.

Da das Urteil bislang nicht schriftlich vorliegt, können noch keine Aussagen zum weiteren Vorgehen der Stadt gemacht werden.

Die Kreisstadt Unna sieht sich durch die Feststellungen des Verwaltungsgerichts in seiner Rechtsposition gestärkt und wird an ihren Planungszielen festhalten.

 



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