Der Planfeststellungsbeschluss für die geplanten Arbeiten unter der Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Immobilieneigentümers vom City Carré gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens muss die Klägerin tragen.
„Mit dem jetzt rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss erhält das Tiefbauamt als Vorhabenträger Baurecht“, freut sich Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes.
Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Ansätze für Verfahrensmängel gesehen und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. November 2013 bestätigt. Das in Magdeburg ansässige Oberverwaltungsgericht hat im vergangenen Herbst den Planfeststellungsbeschluss für rechtskräftig erklärt. Dagegen hatte der City-Carré-Eigentümer, die H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 12 GmbH und Co KG, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
In dem Planfeststellungsbeschluss vom 10. April 2012 hat die Planfeststellungsbehörde alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gesichtspunkte abgewogen und Maßnahmen zum Wohl der Allgemeinheit oder zum Schutz von Rechten Dritter auferlegt. Während der vorausgegangenen Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Planfeststellungsverfahren waren rund 300 Einwendungen eingegangen. Der mehrtägige Erörterungstermin fand vom 28. November bis 2. Dezember 2011 statt.