Straßensperrungen im Zuge der Wehlheider Kirmes – Ordnungsamt kontrolliert Sperrzeiten

07. August 2014. Zur Wehlheider Kirmes kommt es im Sicherheitsinteresse der Fußgänger zu Straßensperrungen.

Der Kirchweg wird abschnittsweise zwischen Kohlenstraße und Kirchweg 22 genauso wie die Hentzestraße zwischen Hausnummer 4 bis Kirchweg von Montag, 11. August, bis Dienstag, 19. August, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Da der Georg-Stock-Platz in diesem Jahr für die Kirmes nicht zur Verfügung steht, werden einige Fahrgeschäfte auf der Kohlen- und Tischbeinstraße aufgebaut. Daher müssen beide Straßen früher und länger als üblich gesperrt werden. Die Kohlenstraße wird zwischen Schönfelder Straße und Friedenstraße von Donnerstag, 14. August, 9Uhr, bis Dienstag, 19. August, 19 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Für den gleichen Zeitraum wird die Zufahrt von der Schönfelder Straße in die Tischbeinstraße ebenfalls gesperrt. Die Umleitung des Fahrzeugverkehrs der Kohlenstraße erfolgt in beiden Fahrtrichtungen über Wittrockstraße/Wilhelmshöher Allee/Schönfelder Straße.

Ebenfalls wird die Tischbeinstraße im Abschnitt zwischen Schönfelder Straße und Kantstraße/Leibnizstraße von Donnerstag, 14. August, 9 Uhr, bis Dienstag, 19. August, 19 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Frankfurter Straße/Bosestraße/Ludwig-Mond-Straße.

Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sowie die Schutzpolizei weisen nachdrücklich darauf hin, dass Fahrzeuge bei Verstößen gegen Halte- und Parkverbote, insbesondere im verkehrsberuhigten Bereich in der Hentzestraße, der Kantstraße, dem Kirchweg, der Kochstraße, der Sternbergstraße und der Friedensstraße abgeschleppt werden.

Die Besucher werden gebeten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Ferner bitten das Ordnungsamt wie auch das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt die Kirmesbesucher um Verständnis für das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohner. Die Sperrzeiten für Biergärten, Imbiss- und Verkaufsstände sind von Freitag, 15. August, bis Sonntag, 17. August, auf 2 Uhr sowie von Montag, 18. August, bis Dienstag, 19. August, auf 24 Uhr festgesetzt. Fahrgeschäfte müssen ihren Betrieb am Wochenende bereits um 1 Uhr und in den folgenden Nächten um 23 Uhr einstellen.

Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Sperrzeiten wieder überwachen.

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