Kreis Steinfurt. Im Beruf ist es wichtig, Fachkenntnisse zu vertiefen und sich stetig weiterzubilden. Ab sofort sind die Gutscheine für die Bildungsprämie wieder erhältlich. Erwerbstätige über 25 Jahren können einen Zuschuss von 50 Prozent für berufliche Weiterbildungen erhalten, die nicht mehr als 1.000 Euro kosten. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen und das zu versteuernde Einkommen darf 20.000 bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nicht überschreiten. Zusätzlich zur Bildungsprämie können Erwerbstätige, die in NRW wohnen und/oder arbeiten, den Bildungsscheck beantragen. Er kann zusätzlich zur Bildungsprämie für eine weitere berufsbezogene Qualifizierung eingesetzt werden. Er richtet sich an alle Erwerbstätigen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und/oder arbeiten. Ausgenommen sind Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes.
Mit dem Bildungsscheck fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ebenfalls 50 Prozent der Kosten für eine Fortbildung. Die Höchstgrenze beträgt 2.000 Euro.
Der Bildungsscheck kann sowohl betrieblich über die Firma als auch individuell von dem Beschäftigten genutzt werden. Die Ausstellung erfolgt über Beratungsstellen, die das Arbeitsministerium festgelegt hat. Voraussetzung ist ein persönliches Gespräch, bei dem der Personalausweis mitzubringen ist. Beratungsstellen im Kreis Steinfurt sind die Kreishandwerkerschaft Steinfurt–Warendorf in Rheine und Ibbenbüren, die Volkhochschule in Lengerich und die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt) in Steinfurt.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Der Bildungsscheck wird über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Unbedingt zu beachten ist, dass der Bildungsscheck und die Bildungsprämie vor Anzahlung und mindestens einen Tag vor Beginn der Fortbildung bei einer anerkannten Beratungsstelle wie beispielsweise der WESt (Telefon 02551 692770) abgeholt werden müssen.