(pen) „Wenn man an die Konflikte in Syrien, dem Gazastreifen, Irak und die Ukraine denkt, erkennt man: Die Genfer Konventionen sind aktueller denn je. Zudem ist die Ausstellung bestens geeignet, um auch hier vor Ort zu zeigen, welch bemerkenswerte Aufgaben das Rote Kreuz erbringt.“ Für Landrat Dr. Arnim Brux ist das 150-jährige Jubiläum des Abkommens ein guter Grund für eine Ausstellung. Diese ist jetzt bis Donnerstag, 25. September, im Foyer des Schwelmer Kreishauses zu sehen.
Im Mittelpunkt steht das 1864 geschlossene und seitdem vielfach erweiterte Vertragswerk, das bis heute die Basis des humanitären Völkerrechts darstellt. Die Ausstellung geht den Fragen nach wie das Abkommen entstanden ist, was es besagt und welchen Personenkreis es unter Schutz stellt. Beleuchtet werden auch Verbindlichkeit und Probleme. Zusammengestellt wurde die Präsentation von DRK Kreisverbänden Ennepe-Ruhr-Kreis und Witten.
„Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen“, erklärte Michael Emmert, Konventionsbeauftragter der beiden DRK Kreisverbände bei der Eröffnung im Beisein von Dr. Sascha Rolf Lüder, Landeskonventionsbeauftragter beim DRK.
Das Verbreiten der Regeln des humanitären Völkerrechts, ihrer Grundsätze und Ideale ist Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und respektieren. Dazu zählten vor 150 Jahren die Versorgung, Aufnahme und der Schutz von verwundeten Soldaten sowie des medizinischen Personals. Das rote Kreuz auf weißem Grund wurde als Schutzzeichen festgelegt. An die heute geltenden vier Genfer Abkommen sind alle Staaten der Welt aber auch nicht-staatliche bewaffnete Akteure gebunden, 195 Staaten sind derzeit Vertragsparteien. Sie haben sich verpflichtet, jederzeit zwischen zivilen Personen und Objekten, die unter allen Umständen zu schützen sind, und solchen, die im bewaffneten Konflikt direkt angegriffen werden dürfen, zu unterscheiden.
Besucht werden kann die Ausstellung während der Öffnungszeiten des Schwelmer Kreishauses, Hauptstr. 92, an folgenden Tagen montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr.