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Pressemitteilung vom
15. September 2014
Afrikanische Schweinepest: Wachsamkeit und Vorbeugung wichtig!

Kreis Kassel. Auf die Bedeutung von Wachsamkeit und Vorbeugung im Zusammenhang mit der in osteuropäischen Staaten seit Jahresanfang 2014 bei Haus- und Wildschweinen festgestellten Afrikanischen Schweinepest weist der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel hin. „Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die für Haus- und Wildschweine tödlich ist“, informiert Dr. Sabine Kneißl, Leiterin des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises in Wolfhagen. Für den Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar.

 

Die ausschließlich Schweine betreffende Viruskrankheit ist bisher noch nie in Deutschland aufgetreten – seit Anfang 2014 wurden Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in den osteuropäischen Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland gemeldet. Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind afrikanische Länder südlich der Sahara. 2007 trat das Virus erstmals in Georgien auf. Dr. Kneißl: „Eine Einschleppung von ASP nach Deutschland wäre für die betroffenen Tiere tragisch und würde auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen, da alle Tiere einer Hausschweinhaltung bei einer festgestellten Erkrankung eines Tieres getötet und unschädlich beseitigt werden müssten“.

 

Dr. Kneißl weist daher auf die Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts hin, nach denen besonders die Jägerschaft zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert wird.

„Bei Auffälligkeiten im Revier – wie zum Beispiel einer erhöhten Zahl von totem Schwarzwild – sollte unverzüglich die zuständige Veterinärbehörde informiert werden“, so Dr. Kneißl. In diesen Fällen müssen Proben vom Blut, Lymphknoten, Milz oder Lunge des Tieres vom Hessischen Landeslabor in Gießen untersucht werden. Am geeignetsten sind Schweiß- und Milzproben – sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Dr. Kneißl: „Wir empfehlen die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbaren Plastikröhrchen, die bei uns angefordert werden können“.

 

Der ASP-Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können bereits die unachtsam entsorgten Reste eines Wurstbrötchens ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt daher, solche Essensreste zu vermeiden oder ordnungsgemäß – das heißt für Wildschweine nicht zugänglich – zu entsorgen“, informiert die Fachbereichsleiterin. Dr. Kneißl erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass für Haus- und Wildschweine bereits seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen besteht.

Da das ASP-Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende – auch Jagdreisende – und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten sowie die Hygienemaßregeln beachten.

 

Leider stehe gegen ASP kein Impfstoff zur Verfügung, erläutert Dr. Kneißl. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen sowie die Regulation der Population zur Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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