Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2015

18. September 2014. Schon jetzt können schulpflichtig werdende Kinder in den zuständigen Grundschulen angemeldet werden. Zum kommenden Schuljahr 2015/16 werden in der Stadt Kassel 1559 Kinder schulpflichtig.

Insbesondere zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse und der dadurch einzurichtenden Sprachförderkurse beziehungsweise schulischen Vorlaufkurse werden bereits seit April 2014 die Anmeldungen der zum 1. August 2015 schulpflichtig werdenden Kinder in den zuständigen Grundschulen entgegengenommen.

Der genaue Anmeldetermin wurde allen Eltern, deren Kinder bis zum 16. Januar 2014 mit erstem Wohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet waren, durch die Schule mitgeteilt.

Wer wird schulpflichtig?

Zum 1. August 2015 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2008 bis 1. Juli 2009 geboren sind. Die einzige Ausnahme ist der Grundschulbezirk der Herkulesschule. Alle Kinder, die im Grundschulbezirk der Herkulesschule wohnen, werden bereits mit Vollendung des fünften Lebensjahres schulpflichtig.

Wer wird auf Antrag angenommen:

Auf schriftlichen, formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulen können auch die Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, in die zuständige Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben. Über die Anträge entscheidet nach Überprüfung und unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Bei der Anmeldung müssen Geburtsurkunde des Kindes (gegebenenfalls Familienstammbuch) und das Benachrichtigungsschreiben vorgelegt werden. Falls keine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung zugegangen ist, ist eine Meldebestätigung des Wohnsitzes (gegebenenfalls der Personalausweis) erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder, die bis zum 16. Januar 2014 mit Erstwohnsitz in Kassel gemeldet waren, haben ein Benachrichtigungsschreiben durch die Post erhalten, in dem die zuständige Schule zur Anmeldung auffordert.

Sollte ein Schreiben nicht eingegangen sein, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, sich telefonisch mit der nächstgelegenen Grundschule in Verbindung zu setzen, um einen Anmeldetermin zu vereinbaren.

Wird aus zwingenden Gründen von den Erziehungsberechtigten die Aufnahme ihres Kindes in eine andere als die für den Schulbezirk zuständige Schule gewünscht, so ist der zuständigen Schule ein formloser, begründeter Antrag vorzulegen. Die Schule wird den Antrag über die gewünschte Schule dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel zur Entscheidung vorlegen.

Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen. Auch körperlich oder geistig behinderte Kinder sind im Sinne der Integration zunächst bei der zuständigen Grundschule anzumelden.

Einschulungstermin für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist am Dienstag, 8. September 2015.

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