
Der Landschaftsplan Sundern umfasst das gesamte Stadtgebiet mit 193 Quadratkilometern Fläche. Sein Geltungsbereich erstreckt sich aber nicht auf die bebauten Ortslagen, sondern auf den baulichen Außenbereich. Grundstückseigentümern und Pächtern wird empfohlen, evtl. vorhandene Karten über die Lage ihrer Grundstücke mitzubringen. Auf diese Weise kann eindeutig festgestellt werden, ob und in welcher Weise sie von diesem Landschaftsplan betroffen sind.
Zu den Inhalten des Landschaftsplanes, die nach dem Landschaftsgesetz Bestandteile der Satzung werden, gehören laut Entwurf 64 Naturschutzgebiete mit rund 980 Hektar Fläche. Außerdem sollen 42 Gehölze und 20 Felsbereiche und Feuchtbiotope als Naturdenkmale gesichert werden sowie 68 Hecken, Bergbaurelikte u.a. als "Geschützte Landschaftsbestandteile". Fast flächendeckend ist die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten vorgesehen, die zu einem wesentlichen Teil durch ein Aufforstungsverbot zur Freihaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen beitragen sollen. Die Entwicklungsziele und Festsetzungen dienen auch dazu, die europarechtlichen Naturschutzvorgaben (FFH) im Plangebiet umzusetzen. Der bisher geltende Landschaftplan "Sundern" vom 26. März 1993 wird mit Rechtskraft des neu aufgestellten Landschaftsplanes abgelöst.
Neben den eigentlichen Planinhalten, die der Kreistag als Satzung beschließt, zeigen die Karten informationshalber auch sogenannte "Gesetzlich geschützte Biotope". Dabei handelt es sich z. B. um Felsen, Magergrünland oder naturnahe Bachläufe und Quellen, die (auch ohne Landschaftsplan) nach den gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. Sie wurden in den vergangenen Jahren kartiert und sollen den Grundstückseigentümern bekannt gemacht werden. Gleichzeitig erhofft sich der Hochsauerlandkreis dadurch Hinweise, wo die Kartierungen evtl. nicht mit der Realität übereinstimmen. Diese Bereiche werden dann noch unter den beteiligten Dienststellen besonders abgestimmt.