Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 23. September 2014
Information der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) zur Entsorgung von Laubgrünschnitt aus der Quarantänezone im Stadtgebiet Magdeburg-Rothensee
Zentraler Sammelplatz steht ab Freitag, dem 26. September, zur Verfügung

Gemäß I. Nr. 7 der Allgemeinverfügung der LLFG vom 18.09.2014  .

darf Laubschnitt von Laubbäumen, Schnittholz etc. nicht aus der Quarantänezone verbracht werden.

 

Aus diesen Gründen ist der aus dem  Quarantänegebiet anfallende Laubgrünschnitt kontrolliert zu entsorgen. Dafür wurde ein zentraler Sammelplatz durch die Firma

 

STORCK Umweltdienste GmbH

Parchauer Straße 3

39126 Magdeburg.

eingerichtet.

 

Alle Bürger im Quarantänegebiet können anfallenden Laubgrünschnitt

 

ab Freitag, dem 26. September 2014,

dort  abliefern.

 

Folgende Anlieferbedingungen sind zu beachten:

 

Öffnungszeiten           Mo – Fr     06:00 - 18:00 Uhr

                                   Sa             08.00 - 12:00 Uhr            

 

Laubgrünschnitt und Astwerk sind auf 0,5 m zu zerkleinern, bei einer Aststärke von 0,15 m. Die Kantenlänge von Holzstämmen darf die Maße 0,5 m x 0,15 m x 0,15 m nicht überschreiten.

 

Bei Rückfragen der Medien:

LLFG

Strenzfelder Allee 22

 

06406 Bernburg

 

Tel. (03471) 334-0

 

Fax: (03471) 334-105

 

E-mail: poststelle@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de

 

Internet: www.llfg.sachsen-anhalt.de

 



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Landeshauptstadt Magdeburg
Herr Michael Reif
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 17
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: michael.reif@ob.magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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