Information der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) zur Entsorgung von Laubgrünschnitt aus der Quarantänezone im Stadtgebiet Magdeburg-Rothensee
Zentraler Sammelplatz steht ab Freitag, dem 26. September, zur Verfügung
Gemäß I. Nr. 7 der Allgemeinverfügung der LLFG vom 18.09.2014 .
darf Laubschnitt von Laubbäumen, Schnittholz etc. nicht aus der Quarantänezone verbracht werden.
Aus diesen Gründen ist der aus dem Quarantänegebiet anfallende Laubgrünschnitt kontrolliert zu entsorgen. Dafür wurde ein zentraler Sammelplatz durch die Firma
STORCK Umweltdienste GmbH
Parchauer Straße 3
39126 Magdeburg.
eingerichtet.
Alle Bürger im Quarantänegebiet können anfallenden Laubgrünschnitt
ab Freitag, dem 26. September 2014,
dort abliefern.
Folgende Anlieferbedingungen sind zu beachten:
Öffnungszeiten Mo – Fr 06:00 - 18:00 Uhr
Sa 08.00 - 12:00 Uhr
Laubgrünschnitt und Astwerk sind auf 0,5 m zu zerkleinern, bei einer Aststärke von 0,15 m. Die Kantenlänge von Holzstämmen darf die Maße 0,5 m x 0,15 m x 0,15 m nicht überschreiten.
Bei Rückfragen der Medien:
LLFG
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg
Tel. (03471) 334-0
Fax: (03471) 334-105
E-mail: poststelle@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de
Internet: www.llfg.sachsen-anhalt.de
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