Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 13. Oktober 2014

Jugendschutz: Bocholter Kirmes 2014 – ein Fest für alle!

Plakataktion „Jugendschutz – Wir machen mit!“

Bocholt (PID).

Die Kirmestage stehen unmittelbar bevor und mit viel Vorfreude stimmen sich auch die meisten Kinder und Jugendlichen auf das Volksfest ein. Mit dem bunten Treiben ist allerdings nicht nur Spaß verbunden. Die ausgelassene Stimmung an den Kirmestagen führt, wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, nicht selten zum Alkoholmissbrauch von Jugendlichen. Die Folge - eine Alkoholvergiftung, welche schwere gesundheitliche Folgen haben kann.

Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport greift daher in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung pünktlich zur Bocholter Kirmes das Thema Alkoholkonsum bei Jugendlichen wieder auf.

Alle Beteiligten sind verantwortlich

Mit der neuen Plakataktion „Jugendschutz – wir machen mit“ werden Jugendliche, Erwachsene, Gastwirte und Gewerbetreibende aufgefordert, sich zum Schutz der Jugendlichen für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzusetzen. Ziel der Aktion ist es daher, beim Thema Alkoholkonsum an die Verantwortung aller Beteiligten zu appellieren.

Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport fordert gleichzeitig alle Eltern auf, auch während der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen: Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten, wenn Jugendlichen der Konsum von Alkohol und Nikotin oder der Besuch von Gaststätten oder Tanzveranstaltungen erlaubt wird.

Fachbereichsleiter Benedikt Püttmann appelliert an die Eltern: „Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und achten Sie auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen!“

Gute Zusammenarbeit mit den Gastronomiebetrieben

Auch dem Fachbereich Öffentliche Ordnung ist der Jugendschutz ein wichtiges Anliegen. „Die Zusammenarbeit mit den Gastronomiebetrieben war in den letzten Jahren erfreulich. Die Gastronomen zeigten sich verantwortungsbewusst und warben mit uns mit Hilfe der Plakate für die Einhaltung des Jugendschutzes“, ergänzt Monika Tenbrock, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.

„Dennoch behalten wir uns in Einzelfällen entsprechende Kontrollen vor, um die Einhaltung der Schutzbestimmungen sicherzustellen und weiter zu sensibilisieren“, so Tenbrock.

 

 

Das Jugendschutzgesetz im Klartext:

Unter 16 geht gar nichts

Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol nicht gestattet.

Ab 16 Jahren

Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt.

Alkopops, Schnaps und Zigaretten ab 18

Branntweinhaltige Getränke wie Schnäpse, Liköre und Alkopops sowie Zigaretten sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen

Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. 16- und 17-jährigen Jugendlichen ist die Anwesenheit ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-309, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Jugendschutz: Wir machen mit
Monika Tenbrock, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, und Benedikt Püttmann, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie, Schule und Sport präsentieren das Plakat zur Jugendschutzaktion zur Bocholter Kirmes - Foto: Bruno Wansing, bocholt.de

Jugendschutz: Wir machen mit - Plakat