Ordnungsamt warnt erneut vor unseriösen Verkaufsveranstaltungen
Angebliche Gewinne locken zu Kaffeefahrten
Das Ordnungsamt warnt vor der Annahme von Einladungen mit der Absenderadresse „Postfach 1151, 49601 Quakenbrück“. In der Einladung werden ein Kaffeeautomat sowie die Teilnahme an einer Tombola mit garantierten Gewinnen versprochen. Tatsächlich verbirgt sich dahinter jedoch eine sogenannte Kaffeefahrt, bei der die Versprechungen der Einladungen nicht eingehalten werden.
Stattdessen werden die Teilnehmer zu einer Verkaufsveranstaltung gefahren, in der zumeist überteuerte Produkte angeboten werden. Versprochene Gewinne, wie zum Beispiel teure Pkw oder Bargeld, werden nicht übergeben. Auch die in den Einladungen versprochenen Lebensmittel werden entweder gar nicht oder nur in minderer Qualität ausgeteilt. Zudem werden auf solchen Veranstaltungen – obwohl gesetzlich verboten – oft auch Produkte angeboten, denen eine medizinische Wirkung unterstellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch mit falschen TÜV-Zertifikaten oder angeblichen Nobelpreisen für Medizin geworben. In der Regel sind diese Produkte jedoch wirkungslos und manchmal sogar gesundheitsschädlich. Das Ordnungsamt weist aus den genannten Gründen darauf hin, dass auch Fahrten mit Bussen kontrolliert und ggf. untersagt werden, wenn gegen rechtliche Vorschriften verstoßen wird.
Wer dennoch die Fahrt antritt, sollte kein oder nur wenig Bargeld mitnehmen, die EC- bzw. Girokarte zuhause lassen und vor Ort keine Schreiben, Verträge oder ähnliches unterzeichnen. Die „Veranstalter“ solcher Fahrten sind auch nicht befugt, Personalien aufzunehmen. Der Busfahrer ist auf jedem Fall verpflichtet, alle Fahrgäste wieder mitzunehmen, auch wenn vor Ort nichts gekauft wird. Im Zweifel sollte man sich das Kennzeichen des Busses, den genauen Ort und das Datum notieren.
Das Ordnungsamt rät zudem dringend, sich nicht zum Abheben von größeren Geldbeträgen durch die Verkäufer überreden zu lassen. Diese bieten oftmals an, die Teilnehmer direkt zu einer Bank zu fahren. Kürzlich wurden sogar Fahrtteilnehmer nach der Übergabe des Geldes in der Bank stehen gelassen.
Wer mit auf Kaffeefahrten gekauften Produkten Probleme hat oder Ansprüche gegen die Verkäufer geltend machen möchte, hat später auch meist keine Möglichkeit mehr, die Verkäufer zu erreichen, zumal – wie im aktuellen Fall – kein Firmensitz, sondern nur eine Postfachadresse angegeben ist.
Hinweise und Rückfragen zu diesem Thema nehmen Andreas Ferkau vom Magdeburger Ordnungsamt (Tel. 03 91/5 40 20 82) und die Mitarbeiter der kostenlosen Hotline des Stadtordnungsdienstes (Tel. 0800/5 40 70 00, E-Mail: stadtordnungsdienst@madgeburg.de) entgegen. Das Ordnungsamt bedankt sich bei allen, die durch die Übersendung ihrer Einladungen zu solchen Fahrten die Ermittlungen ermöglichen.
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