Münsterland e. V. - Medienmitteilung

22. Oktober 2014

Sonderprogramm Bildungsscheck NRW - Ein Erfolg mit Nebenwirkungen

Münsterland

Im September 2013 legte das Arbeitsministerium NRW das Sonderprogramm „Bildungsscheck NRW Fachkräfte“ auf. Der maximale Förderbetrag des bekannten Programmes wurde damit von 500 Euro auf 2.000 Euro hochgesetzt. Ziel des Arbeitsministeriums war die stärkere Teilnahme von Beschäftigten an höherwertigen beruflichen Weiterbildungen und somit ein wichtiger Beitrag zur Fachkräfteinitiative des Landes.

 

Dieses Ziel ist hervorragend von Betrieben und Beschäftigten umgesetzt worden – so hervorragend, dass nach einem guten Jahr das Mittelbudget ausgeschöpft ist. 71.700 Bildungsschecks wurden vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014 von den Bildungsberatungsstellen des Landes ausgegeben. Im Vergleich hierzu betrug die durchschnittliche jährliche Zahl der Bildungsschecks vor dem Sonderprogramm zwischen 30.000 und 40.000, so die Mitteilung des Ministeriums.

 

Als Konsequenz sieht sich das Arbeitsministerium nun gezwungen, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte Sonderprogramm mit dem 31.10.2014 auslaufen zu lassen. Die Regionalagentur Münsterland weist darauf hin, dass alle bis zum 31.10.2014 ausgegebenen Bildungsschecks natürlich auch weiterhin eingelöst werden können. „Dies gilt auch für Weiterbildungen, die erst im nächsten Jahr anfangen, endscheidend ist die Ausstellung des Bildungsschecks vor dem 01.11.2014,“ so Julia Roesler, Leiterin der Regionalagentur.

 

Das Ministerium kündigt an, dass mit dem Beginn der neuen Förderphase des ESF der Bildungsscheck mit dem 01.01.2015 neu aufgelegt werden soll. Über die genauen Förderkonditionen werden die Bildungsberatungsstellen und die Öffentlichkeit ab Ende des Jahres informiert. Als gesichert gilt, dass sich der Bildungsscheck zukünftig schwerpunktmäßig an Un- und Angelernte, Zugewanderte und Berufsrückkehrende richten wird.

 

 

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