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Magdeburg, 23. Oktober 2014
Eike-von-Repgow-Preis 2014 geht an Prof. Dr. Dirk Heirbaut
Landeshauptstadt und Universität ehren belgischen Rechtshistoriker

Der von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemeinsam gestiftete Eike-von-Repgow-Preis ist in diesem Jahr an den Rechtshistoriker Prof. Dr. Dirk Heirbaut verliehen worden. Stadt und Universität würdigen damit seine Verdienste um die Verfassung grundlegender wissenschaftlicher Arbeiten zum Übergang von der oralen Rechtskultur zur Verschriftlichung von Recht und Rechtsprechung im Mittelalter.

Die Verleihung erfolgte am Abend im Rahmen eines Akademischen Festaktes durch Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und den Rektor der Otto-von-Guericke-Universität, Prof. Dr. Jens Strackeljan. „Prof. Heirbaut gehört zu den renommiertesten Rechtshistorikern im europäischen Maßstab und ist damit ein würdiger Preisträger für den Eike-von-Repgow-Preis“, würdigte Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die Verdienste des Preis­trägers. „Mit seinem langjährigen Wirken und seinen in vielen europäischen Ländern anerkannten Publikationen hat er einen entscheidenden Beitrag zur Erforschung dieser Epoche geleistet. Zudem erhält mit ihm zum ersten Mal ein ‚Westeuropäer’ diesen Preis“, so der Oberbürgermeister im Rahmen der Preisverleihung.

 

Der Eike-von-Repgow-Preis 2014 wurde in der Johanniskirche überreicht. In Anwesenheit des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff, ehemaligen Repgow-Preisträgern und hochrangigen Vertretern aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft nahm Prof. Heirbaut den Preis entgegen. Die Laudatio zur Würdigung des Preisträgers sprach Prof. em. Dr. Dr. h.c. Bernhard Diestelkamp, emer. Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Im Anschluss an die Preisübergabe hielt der Preisträger einen Vortrag zum Thema „Lehnrechtliche Wurzeln des demokratischen Rechtsstaats (England, Flandern, Sachsen)“.

 

Prof. Dr. Dirk Heirbaut ist Ordinarius für Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Gent. Er widmet seine Forschungen konzentriert dem „Flämischen Recht“ im Mittelalter, welches in seinen Verbreitungsdimensionen auch stark die Siedlungspolitik Erzbischof Wichmanns von Magdeburg (1152-1192) berührt und bekanntlich im mitteldeutschen/ sächsischen Raum sehr präsent war (u.a. Pechau, Cracau, Burg b. Magdeburg). Aufgrund seiner Mehrsprachigkeit als Flame (Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch) publiziert er seine Forschungsergebnisse auch in den genannten Sprachen und genießt so eine enorme Beachtung in der internationalen Fachwelt.

 

Seine quellenkundliche Arbeitsweise, welche sich vornehmlich auf mittel­alterliche handschriftliche Quellen stützt, hat zu seiner Wahl als korrespondierendes Mitglied der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae Historica geführt. Zudem wurde er erst vor wenigen Tagen in Würdigung seiner Verdienste als Mitglied in die Königlich Belgische Akademie der Wissenschaften berufen.

 

Kurzvita – Prof. Dr. Dirk Heirbaut

-        Geboren am 9. September 1966 in Hamme (Belgien).

 

1988                Master of Arts in Geschichte

1993                Master of Laws (Magister der Rechtswissenschaft)

1997                Promotion in Rechtswissenschaft (Dissertation über das Lehnsrecht in der Grafschaft Flandern, 1000-1305)

1989-1990       Wissenschaftler am Royal Museum of the Armed Forces and of Military History (Königliches Armeemuseum ) in Brüssel

1990                Wissenschaftler am National Fund for Scientific Research

1991-1997      Mitarbeiter an der Universität in Gent in Belgien

1995               Gastprofessor für komparative Rechtswissenschaft an der Universität Uppsala in Schweden

1997               Fellow Robbins Collection, Berkeley

seit 1998         Professor für Rechtsgeschichte und Römisches Recht an der Universität Gent und Leiter des Instituts für Rechtstheorie und Rechtsgeschichte an der Universität in Gent

2007                Lehrstuhl an der Universität in Amsterdam

2010                Gastprofessor an der Freien Universität Brüssel

 

 

Auswahl wichtige Funktionen und Mitgliedschaften:

-        Korrespondierendes Mitglied des Zentraldirektoriums der Monumenta Germaniae Historica

-        Vorstandsmitglied der Stiftung Old National Law (Niederlande)

-        Präsident des wissenschaftlichen Ausschusses für Rechtsgeschichte der Königlichen Flämischen Akademie von Belgien für Kunst und Wissenschaft

-        Sekretär der belgisch-niederländischen Vereinigung für das Studium der Geschichte der Rezeption des römischen Rechts in den Niederlanden

-        Gründungsvizepräsident der Europäischen Gesellschaft für vergleichende Rechtsgeschichte

-        Organisator/ Veranstalter von Workshops und Kongressen u.a. für: Rechtsgeschichte im Allgemeinen (1998), Beziehung zwischen Rechtsgeschichte und zeitgenössischem Recht (1999), Begegnungen und Konfrontationen zwischen europäischen und nicht-europäischen Rechtssystemen (2000), Flämisch-mittelalterliche Geschichte (2002), Geschichte des Rechts im 20 Jh. (2003), 200 Jahre französisches Bürgerrecht in Belgien (2004), 200 Jahre Code de Procédure civile (2006); 200 Jahre Code de Commerce (2007); 200 Jahre Code pénal (2010); Rechts Hybridität (2012).

-        Mitglied des Prüfungsausschusses der Doktorandenschule für Rechtsgeschichte (Max-Plack-Institut für Rechtsgeschichte, 2006)

 

 

Auswahl seiner Werke:

-        D. Heirbaut (Hg.): Sachsenspiegel in Brüssel (Iuris Scripta Historica XXIV), 2011

-        D. Heirbaut: Eikes kaum bekannte Kollegen. Die Sprecher der nordwesteuropäischen Gerichtshöfe, in dem dem o.g. Band, S. 27-35

-        D. Heirbaut: Feudalism in the twelfth century charters of the Low Countries, in: Jürgen Dendorfer/Roman Deutinger (Hg.): Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungs­konstrukte-Quellenbefunde-Deutungsrelevanz (Mittelalter-Forschungen 34), Ostfildern 2010

-        D. Heirbaut: Rechtsgewohnheiten und semi-autonome Felder, in: Rechtsgeschichte. Zschr. d. Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 17 (2010), S. 55-57;

-        D. Heirbaut: Am Anfang war das Lehnrecht! Eike von Repgow als Lehnrechts­spezialist und die Entstehung des Sachsenspiegels, in: Heiner Lück (Hg.): Von Sachsen-Anhalt in die Welt. Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle (in Druck)

-        D. Heirbaut/H. Lück: Flämisches Recht, in: A. Cordes/H. Lück/D. Werkmüller (Hg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Auf., Bd.1, Berlin 2008

 

Eike-von-Repgow-Preis

Der Eike-von-Repgow-Preis wird gemeinsam von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg verliehen. Die erste Verleihung fand 1998 statt. Seit dem Jahr 2004 wird der Preis im jährlichen Wechsel mit dem Eike-von-Repgow-Stipendium verliehen.

 

Im Vertrag über die Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises heißt es u.a.:

„Die Vertragspartner wollen mit diesem Preis die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebiets der mittleren Elbe fördern sowie in Eike von Repgow eine bedeutende Persönlichkeit würdigen, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat. Zugleich soll der Preis an die Verbindung dieses Raums mit anderen Teilen Europas erinnern.“

 

"Der Preisträger soll sich entweder in seinem wissenschaftlichen oder literarischen Werk insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften in herausragender Weise beschäftigt haben oder durch besondere wissenschaftsorientierte Leistungen zur Erforschung der historischen Region Sachsen ausgewiesen sein. Untersuchungsergebnisse über die Wirkung der historischen Region Sachsen auf den west- und osteuropäischen Raum sind erwünscht."

 

Der Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.

 

 

Bisherige Eike-von-Repgow-Preisträger:

1998       Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler

1999       Herr Prof. Dr. phil. habil. Günter Mühlpfordt

2000       Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Ruth Schmidt-Wiegand

2001       Herr Prof. Jürgen Goydke

2002       Herr Prof. Dr. Heiner Lück

2003       Herr Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Ebel

2004       Frau Prof. Dr. Danuta Janicka

2006       Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Karl Kroeschell

2008       Herr Prof. Dr. Rudolf Schieffer
2010       Herr Prof. László Blazovich

2012       Frau Dr. phil. Jolanta Karpavičiené

 

Darüber hinaus bekam Prof. Dr. Dr. hc. Rolf Lieberwirth 1988 die Repgow-Statuette verliehen und hat somit den Status eines Preisträgers.

 

Eike von Repgow

-        um 1180 geboren im heutigen Reppichau

-        nach 1233 gestorben in Großmühlen/ Schönebeck bei Magdeburg

-        Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg

-        Er besaß ein Haus in der Magdeburger Altstadt und ist um 1233 als Schöffe in einem Gerichtsvergleich in Salbke urkundlich nachgewiesen.

 

1220-1235      drei Fassungen des „Sachsenspiegels“ in Niederdeutsch, Hochdeutsch und Latein

1225-1231      verfasste er die „Sächsische Weltchronik“, erstes historisches Werk in deutscher Sprache

1233               urkundlicher Nachweis als Zeuge eines Gerichtsvergleiches in Salbke/ Magdeburg

 

Der Schöffe und Ritter Eike von Repgow stammt vermutlich aus einer ostfälisch-sächsischen Familie. Die von Repgows sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike von Repgow stand in verschiedenen Diensten, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Nach den Maßstäben seiner Zeit ist er kein Gelehrter, aber er beherrscht die deutsche und lateinische Sprache, kann lesen und schreiben und kennt sich in kirchlichem und weltlichem Recht gut aus.

 

Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike von Repgow umfassende Rechtskenntnisse. Von seinen Lehnsherren wird er motiviert, diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den „Spiegel der Sachsen“. Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des „Sachsenspiegels“, zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein.

 

Was Eike von Repgow niederschreibt, ist zum Teil das Recht, das zu seiner Zeit, in seinem Lebensraum gegolten hat. Zum Teil ist es Recht, das er durch seine Schöffentätigkeit selbst geschaffen hatte, und es beruht auf dem Recht der „guten Vorfahren“.

 

Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des „Sachsenspiegels“. Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum – Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. – lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der „Sachsenspiegel“ – im Gegensatz zum Stadtrecht – das Landes- und Lehnsrecht. Im „Sachsenspiegel“ ist das erste Mal in der Geschichte „Strafrecht“ nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.

 

 

Sachsenspiegel und Magdeburger Recht

Der „Sachsenspiegel“ ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Der Legende nach verfasste Eike von Repgow den Sachsenspiegel auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg.

 

Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg das Stadtrecht und wird der Stadt 1188 von Erzbischof Wichmann offiziell verliehen. Mit dem Sachsenspiegel gelangt das Magdeburger Stadtrecht nach Osteuropa und sogar bis nach Russland. Als sächsisch-magdeburgisches Rechtfindet esdurch Rechtsverleihung Eingang in die Rechtskulturen vieler Landschaften und Städte Ost- und Mitteleuropas. Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltet Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungiert über Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland.

 

Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden findet das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht deshalb auch von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte erbitten vom Magdeburger Schöffenstuhl Hilfe bei der Rechtsprechung.

 

Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.

 

Der „Sachsenspiegel“ ist, wie alle Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, die private Aufzeichnung eines Rechtskundigen – also kein „Recht“ im eigentlichen Sinne. Erst durch die Rechtsprechung nach einer solchen Schrift, also dem Rechtsgebrauch, wird sie zum formalen Recht. Die bedeutendsten Sammlungen von Oberhofurteilen entstehen zu dieser Zeit in Lübeck und Magdeburg. Besonders die Magdeburger Rechtsaufzeichnungen lassen die Entwicklung des Rechts bis in die Neuzeit hinein verfolgen.

 

In Teilen Deutschlands zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der „Sachsenspiegel“ bis zum 31. Dezember 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft, aber noch im Jahre 1932 stützt das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den „Sachsenspiegel“. In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.

 

Bis zum 15. Jahrhundert entstehen die vier Fassungen des „Sachsenspiegels“ und schließlich Bilderhandschriften, glossierte Handschriften und lateinische Sachsenspiegeltexte, die sich alle auf die vierte Fassung beziehen. Diese vierte Fassung entsteht zwischen 1261 und 1270 in Magdeburg, vermutlich durch den Schöffenstuhl. Ihr Ausgangspunkt sind jedoch die Repgowschen Texte. Mit dieser Fassung fand der Sachsenspiegel seinen inhaltlichen Abschluss. Insofern ist es völlig legitim, auch im Zusammenhang mit dem „Sachsenspiegel“, vom „Magdeburger Recht“ zu sprechen.



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