07. November 2014

Geflügel im Auge behalten

Geflügelpest: Veterinäramt gibt Tipps für Halter von Hühnern, Enten, Puten und Gänsen

Kreis Viersen

Vor dem Hintergrund des Geflügelpest-Geschehens in Mecklenburg-Vorpommern sensibilisiert das Veterinäramt des Kreises Viersen Geflügelhalter im Kreis Viersen. „Zurzeit findet der Herbstvogelzug statt, da ist die Gefahr der Ansteckung durch Wildvögel höher“, sagt Amtsleiter Dr. Helmut Theißen.

Geflügel, welches nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, dürfen die Tierhalter nur an Stellen füttern, die für Wildvögeln nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei vermehrten Todesfällen oder Leistungseinbrüchen der Tiere ist eine Abklärungsuntersuchung auf den Erreger Aviäres Influenzavirus zu veranlassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in einem Geflügelbestand mit bis zu 100 Tieren mindestens drei Tiere und bei größeren Beständen mehr als zwei Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden verenden.

„Wer ausschließlich Enten und Gänse hält, muss seine Tiere genau beobachten“, sagt Dr. Theißen. Treten über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen mehr als das dreifache der üblichen Todesfälle auf, oder werden Leistungseinbrüche festgestellt, ist ebenfalls eine Abklärungsuntersuchung auf Geflügelpest zu veranlassen.

Bislang sind im Kreis Viersen aktuelle noch keine Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Info unter Telefon 02162/391309.

www.kreis-viersen.de/veterinaeramt


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Huhn

Vorsicht, Ansteckungsgefahr: Halter von Hühnern und sonstigem Geflügel müssen ihre Tiere derzeit im Auge halten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen Fall von Geflügelpest. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
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