25. November 2014

Betriebsferien zwischen den Jahren

Viersener Kreishaus bleibt vom 24. Dezember bis einschließlich 4. Januar geschlossen

Kreis Viersen

Das Viersener Kreishaus bleibt zwischen den Jahren geschlossen. Am Montag/Dienstag, 29./30. Dezember sowie Freitag, 2. Januar, sind Betriebsferien. Zum letzten Mal in diesem Jahr öffnen sich die Kreishaus-Türen am Dienstag, 23. Dezember; zum ersten Mal im Jahr 2015 am Montag, 5. Januar. In den beiden vergangenen Jahren hatte der Kreis Viersen dieses Modell bereits geführt.

Da Heiligabend und Silvester ohnehin frei sind, kann mit nur drei Tagen Betriebsferien der Kreishaushalt entlastet werden. Die Ersparnis kommt durch Auflösung von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Mehrarbeit zustande. Eine weitere Ersparnis ergibt sich daraus, dass an diesen Tagen weniger Energie verbraucht wird.

Ausgenommen von den Betriebsferien ist der Winterdienst. Sollte es die Witterung erfordern, sorgen die Mitarbeiter des Kreis-Betriebshofes auf den Kreisstraßen für freie und sichere Fahrt.

Neben dem Viersener Kreishaus bleiben auch die Einrichtungen wie das Kreisarchiv in der Kempener Burg und die Zweigstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Kempen geschlossen. Berufskollegs, Kreismusikschule und Kreis-Volkshochschule haben ohnehin Weihnachtsferien. Das Sekretariat der Kreismusikschule ist ab Montag, 5. Januar wieder geöffnet. Der Unterricht beginnt ab Mittwoch 7. Januar.

Das Niederrheinische Freilichtmuseum hat zum Jahreswechsel geänderte Öffnungszeiten. Geschlossen bleibt das Volkskundemuseum des Kreises Viersen an folgenden Tagen: Heiligabend, 24. Dezember; erster Weihnachtstag, 25. Dezember; Montag, 29. Dezember; Sylvester, 31. Dezember. Regulär von 10 bis 16 Uhr geöffnet ist das Freilichtmuseum ab dem zweiten Weihnachtstag, 26. Dezember, bis Sonntag, 28. Dezember, sowie am Dienstag, 30. Dezember. An Neujahr, 1. Januar, können Besucher von 12 bis 16 Uhr ins Museum. Ab Freitag, 2. Januar, gelten wieder die regulären Winter-Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag, 10 bis 16 Uhr, montags Ruhetag.

Das Gesundheitsamt ist in Notfällen über die Kreisleitstelle zu erreichen, Telefon 02162/8195100; die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in Notfällen unter Telefon 02162/391309. Wer schon jetzt absehen kann, dass er eine Dienstleistung des Kreises Viersen in Anspruch nehmen möchte, sollte dies vor Weihnachten erledigen oder für das neue Jahr einplanen.

www.kreis-viersen.de


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Kreishaus

Das winterliche Kreishaus in Viersen. Die Türen bleiben in diesem Jahr vom 24. Dezember bis einschließlich 4. Januar geschlossen. Zwischen den Jahren sind Betriebsferien. Foto: Axel Küppers / Abdruck honorarfrei

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Axel Küppers
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