18. November 2014. Um Kinder und Erwachsene gleichermaßen darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder eigene, unveräußerliche Rechte haben, veranstalten das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Kassel und der Kasseler Jugendring e.V. sowie Die Kopiloten e.V., am Donnerstag, 20. November, von 12 bis 16 Uhr zum 25jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention einen Aktionstag zum Thema Kinderrechte im Willli-Seidel-Haus. Angesprochen sind Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren.
Ziel der Veranstaltung ist das Kennenlernen und die aktive Auseinandersetzung mit den Kinderrechten. Im Fokus wird das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit stehen.
Es gibt vier verschiedenen Stationen gibt es unterschiedliche Angebote. So wird ein spielerisch-interaktiver Einstieg mit dem Ziel der Auseinandersetzung mit Kinderrechten stattfinden.
Die zweite Station wird eine Konkretisierung zu gelebten Kinderrechten sein. Hierbei handelt es sich um das Recht auf Mitbestimmung an dem aktuellen Beispiel „Neugestaltung der Königsstraße“.
An der dritten Station wird das Kinder- und Jugendbüro als Anlaufstelle zum Thema Kinderrechte, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder präsentiert und diskutiert. Die vierte Station wird die aktive Ausübung des Rechts auf Freizeit mit unterschiedlichen Angeboten darstellen: Es wird gespielt!
Zudem wird zwischen 15:00 und 16:00 mit Unterstützung von Stadträtin Anne Janz, Dezernentin für Jugend, Schule, Frauen und Gesundheit, der Kinderrechte-Elefant KOPI eingeweiht. Damit lassen sich die Beiträge der Kinder visualisiert und medial präsentieren.
Stadträtin Janz wird zudem interessierten Kindern rund um das Thema Kinderrechte und Umsetzung in der Stadt Kassel Rede und Antwort stehen. Die Bezeichnung Kinderrechtskonvention ist eine Abkürzung für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC). Dieses gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.
In der Bundesrepublik Deutschland trat diese Konvention am 5. April 1992 mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland schrieb die Forderungen der Konvention nahezu lückenlos im nationalen Recht fest.
Auch in Kassel können sich Kinder und Jugendliche aktiv an kommunalpolitischen Entscheidungs- und Planungsprozessen, von denen sie betroffen sind, beteiligen. Eine erste Grundlage liefert eine Verfügung des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 1997, die auf der UN- Kinderrechtskonvention (u.a. § 12) aus dem Jahr 1989, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (u.a. § 8) sowie der Hessischen Gemeindeordnung (§ 4c und 8c) basiert. Diese Verfügung hat Anregungen aufgegriffen, die der Jugendhilfeausschuss in einer Empfehlung zur Weiterentwicklung Kassels zu einer kinderfreundlichen Stadt am 14.09.1995 formulierte.
Im Jahr 2003 wurde die Konzeption der Kinder- und Jugendbeteiligung nach dem Kasseler Modell, in der u.a. Voraussetzungen und konkrete Ziele sowie Methoden der Beteiligung in Kassel festgelegt sind, im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und beschlossen.
Das Kasseler Modell sieht zwei Beteiligungswege vor:
1. Kinder und Jugendliche wenden sich mit einem Anliegen an die Verwaltung und bitten um Mithilfe bei der Umsetzung. 2. Die Verwaltung wendet sich über das Jugendamt an Kinder oder Jugendliche, wenn es um ein Vorhaben der Wohnumfeld- oder der Stadtgestaltung geht, um Kinder und Jugendliche bei der Planung und Umsetzung eines Vorhabens einzubeziehen.
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