Ausgleichzahlungen für ehemalige Heimkinder

19. November 2014. Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen KISS beim Gesundheitsamt Region Kassel und die Selbsthilfegruppe für ehemalige Heimkinder Kassel informieren über eine aktuelle Regelung. Achtung: Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2014 ab!

Für ehemalige Heimkinder, die zwischen 1949 und 1975 im Rahmen öffentlicher Jugendhilfe in Heimen der alten Bundesländer untergebracht waren, haben Bund, Länder und Kirchen zum Ausgleich von erlittenem Unrecht einen Fonds Heimerziehung eingerichtet. Der Fonds gilt für Betroffene, die noch heute unter Folgeschäden der Heimerziehung leiden.

Der Fonds gewährt materielle Sachleistungen bis zu 10.000 Euro, die die Folgeschäden mildern oder etwas ausgleichen sollen. Zudem gewährt er für Arbeiten im Heim Rentenersatzleistungen von bis zu 300 Euro pro gearbeitetem Monat, die Jugendliche ab vollendetem 14. Lebendjahr verrichten mussten, ohne dass dafür Sozialleistungsabgaben in die Rentenklassen eingezahlt worden sind.

Betroffene müssen sich als ersten Schritt bis zum 31. Dezember 2014 beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales melden, um Leistungen zu erhalten. Ansprechpartner zur Terminvereinbarung sind erreichbar für Nordhessen in Kassel unter der Telefonnummer (0561) 2099-219, für Osthessen und in Fulda, Hersfeld-Rotenburg in Fulda unter der Telefonnummer (0661) 6207-312.

Die Selbsthilfegruppe für ehemalige Heimkinder Kassel berät Betroffene für Vereinbarungen im Rahmen des Antragsverfahrens beim Fonds Heimerziehung. Das nächste Treffen ist Dienstag, 25. November, 17 Uhr, im KISS-Selbsthilfetreffpunkt, Wilhelmshöher Allee 32 A, Kassel. Kontakt zur Gruppe über KISS, unter der Telefonnummer (0561) 92005-5399.

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