OB Hilgen begrüßt zusätzliche Fördermittel für UNESCO-Welterbestätte Bergpark Wilhelmshöhe: „Einsatz von mhk und Stadt hat sich gelohnt“

21. November 2014. Den positiven Bescheid des Bundesbauministeriums über bewilligte Fördermittel in Höhe von drei Millionen Euro für Maßnahmen zum Erhalt der UNESCO-Welterbestätte Bergpark Wilhelmshöhe hat auch Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen hocherfreut zur Kenntnis genommen. Im städtischen Pressedienst sagte Hilgen: „Mit dem Bergpark Wilhelmshöhe spielen wir in der ersten Liga der Welterbestätten. Kassel ist dadurch für Besucher aus dem In- und Ausland ein noch attraktiveres Städtereiseziel. Um unsere kulturelles Erbe zu erhalten, sind immer wieder besondere und kostspielige Pflegemaßnahmen erforderlich. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt der Bund erfreulicherweise diese finanziellen Anstrengungen.“

Auf den Projektaufruf des Bundes an Städte und Gemeinden sind laut Bundesbauministerium bis zum 22. September 2014 rund 270 Projektanträge mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 900 Millionen Euro eingegangen. 21 „Premium-Projekte“ wurden letztlich aus der großen Zahl der Anträge ausgewählt.

Oberbürgermeister Hilgen: „Der Wettbewerb um öffentliche Fördermittel in Deutschland ist groß. Die enorme Resonanz der Städte und Gemeinden auf den Projektaufruf des Bundes spricht für sich. Ich bin froh, dass der von mhk und Stadt Kassel gemeinsam erarbeitete Antrag zu überzeugen wusste. Unser Einsatz hat sich mehr als gelohnt.“ Kassel sei stolz darauf, mit dem Bergpark Wilhelmshöhe und seiner monumentalen Inszenierung gebändigter Wasserkraft ein kulturelles Erbe von universellem Rang zu besitzen. Das sei in dem Antrag offensichtlich deutlich geworden, so Hilgen abschließend.

Hintergrund: Mit dem neuen Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ stellt das Bundesbauministerium erstmals erhebliche Bundesmittel zur Verfügung, um herausragende Projekte des Städtebaus auszuzeichnen und zu fördern. Insgesamt 50 Millionen Euro stehen für investive und konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit, hoher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotenzial bereit. Förderschwerpunkte der ersten Förderperiode sind Denkmalensembles und bauliche Kulturgüter von nationalem Rang (z.B. UNESCO-Welterbe), energetische Maßnahmen im Quartier und Grün in der Stadt.

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