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Münster, 27.11.2014

In Münster müssen nur 18 Hühner, 6 Enten und 2 Gänse im Stall bleiben
Risikogebiet betrifft Rieselfelder und einen hundert Meter breiten Randstreifen

Münster (SMS) Die vom NRW-Verbraucherschutzministerium vorsorglich angeordnete Stallpflicht für Hausgeflügel beraubt in Münster nur wenige Tiere ihres freien Auslaufs. Das Ministerium hat das Gebiet der Rieselfelder einschließlich eines hundert Meter breiten Randstreifens als Risikogebiet ausgewiesen, in dem Wildvögel eventuell den Geflügelpest-Virus auf Hausgeflügel übertragen könnten. Darin liegen zwei Betriebe, in denen insgesamt 26 Tiere den Stall hüten müssen: 18 Hühner, sechs Enten und zwei Gänse. Die Fachstelle für Veterinärangelegenheiten des städtischen Gesundheitsamtes hat die Betriebe telefonisch über die Aufstallungspflicht informiert und ihnen eine schriftliche Anordnung geschickt.

"In Münster ist bislang kein Verdachtsfall aufgetreten, dass Wildvögel oder Hausgeflügel mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 infiziert sein könnten", sagt Tierarzt Dr. Thorsten Krause, der Leiter der Fachstelle Veterinärangelegenheiten. "Auch eine tote Kanadagans, die am Dienstag, 25. November, vorsorglich ins Chemische Veterinäruntersuchungsamt gebracht wurde, zeigte keine Symptome von Vogelgrippe. Das Tier war Opfer eines Verkehrsunfalls geworden."

Grafik:

In diesem Gebiet darf Hausgeflügel vorerst den Stall nicht verlassen.


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Stallpflicht-Gebiet

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