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Magdeburg, 27. November 2014
Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg
Seit heute gilt Verordnung/Anmeldepflicht für alle Geflügelhalter

In Sachsen-Anhalt gilt ab dem 27. November 2014 in bestimmten Risikogebieten bis auf weiteres Stallpflicht für Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe). Auch das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg ist von der Stallpflicht für Geflügel betroffen.

Aufstallung bedeutet, dass Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten sind.

 

Bisher ist in Sachsen-Anhalt kein aktueller Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs bei Wildvögeln oder Hausgeflügel bekannt.

 

Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung  von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg, Lübecker Straße 32, 39090 Magdeburg, Telefon 0391/ 540 6233 anzumelden. Für nähere Auskünfte steht das Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung.



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Landeshauptstadt Magdeburg
Frau Kerstin Kinszorra
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
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Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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E-Mail: Kerstin.kinszorra@ob.magdeburg.de
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