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Presseinformation

12. Dezember 2014
Höhere Regelbedarfe im Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe
Automatische Anpassung für Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII

Kreis Steinfurt. Die Regelbedarfe in den Bereichen SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) werden zum 1. Januar 2015 angepasst.

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt nunmehr 399 Euro  (bisher: 391 Euro), für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden jeweils 360 Euro (bisher: 353 Euro) anerkannt. Kinder bis fünf Jahre erhalten zukünftig 234 Euro (bisher: 229 Euro), Kinder von sechs bis  13 Jahren 267 Euro (bisher: 261 Euro) sowie Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 302 Euro (bisher: 296 Euro). Der Regelbedarf für leistungsberechtigte Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, beträgt zukünftig 320 Euro statt zuvor 313 Euro.

Das jobcenter Kreis Steinfurt und das Sozialamt des Kreises Steinfurt weisen darauf hin, dass ein Antrag auf Auszahlung der höheren Regelbedarfe für Leistungsberechtigte im Kreis Steinfurt nicht erforderlich ist. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Januar 2015 automatisch angepasst.

Der Regelbedarf legt das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum fest. Er deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und Hausrat.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de