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Pressemitteilung vom
18. Dezember 2014
Schmidt: „Wir werden die Werra-Weser-Anrainerkonferenz weiter unterstützen“

Kreis Kassel. „Nach den gegen die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. vom Landgericht Hamburg erlassenen einstweiligen Verfügungen werden wir weiter die Arbeit des Vereins unterstützen“, bezieht Landrat Uwe Schmidt klar Stellung für die Interessengemeinschaft gegen die vom Kasseler Unternehmen K+S geplanten Salzeinleitungen in die Weser.

 

Der von K+S gemeinsam mit dem Land Hessen vorgestellte sogenannte „Vier-Phasen-Plan“ zur dauerhaften Salzwasser-Entsorgung im Werra-Kalirevier werde durch juristische Schritte gegen Kritiker dieses Plans nicht durchsetzungsfähiger. Es sei weiter Augenwischerei, wenn die grüne Hessische Umweltministerin Priska Hinz behaupte, eine dauerhafte Lösung für die Salzwasserproblematik für die Oberweser gefunden zu haben. Schmidt: „Das Gegenteil stimmt: Mit der Zustimmung zu einer Entsorgung von Salzabwässern in eine bisher von Industrieabfällen weitgehend unberührte Flusslandschaft entsteht erst eine Salzwasserproblematik an der Oberweser“.

 

Schmidt hatte bereits bei Bekanntwerden der Pläne einer Salzabwasserleitung in die Oberweser und den damit verbundenen Salzsee klar Position bezogen. „Ich habe diese Pläne von Anfang an für ein unverantwortliches Umgehen mit Mensch und Natur gehalten und daran hat sich bis heute nichts geändert“, so Schmidt weiter. Er weist darauf hin, dass der vorgestellte Phasen-Plan erneut ein Abwasserstapelbecken in unmittelbarer Nähe der Salzabwassereinleitung in die Oberweser beinhaltet.

„K+S rechnet mit einem Fassungsvermögen von bis zu 750.000 Kubikmeter – das wäre die größte zusammenhängende Wasserfläche im Landkreis Kassel, allerdings nicht zum Baden, sondern für Salzabwässer“, rechnet Schmidt vor.

 

 „Wir werden uns mit allen rechtlichen und politischen Mitteln gegen die Pläne der Landesregierung und von K+S wehren“, stellt der Landrat die Haltung des Landkreises gegen Salzsee und Pipeline erneut klar. Der Kreistag hatte im Dezember 2012 einstimmig den Kreisausschuss aufgefordert „alle politischen und juristischen Mittel zu nutzen, um die Einleitung der Salzabwässer in die Oberweser und die dafür benötigten Speicherbecken zu verhindern“. Der Kreis werde daher die Aktiven in der Werra-Weser-Anrainerkonferenz „auf  keinen Fall bei ihrem Kampf allein lassen“.

 

Hintergrund:

Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von K+S zwei einstweilige Verfügungen gegen die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. (WWA) und ihren Vorsitzenden Dr. Walter Hölzel erlassen (LG Hamburg 324 O 764/14, LG Hamburg O 766/14). Dieser hatte nach Auffassung des Gerichts in verschiedenen Veröffentlichungen mehrere falsche Behauptungen im Zusammenhang mit dem von K+S gemeinsam mit dem Land Hessen vorgestellten Vier-Phasen-Plan zur dauerhaften Salzabwasserentsorgung im Werra-Kalirevier verbreitet. So ist es beiden Parteien zukünftig untersagt zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

•          „Von dieser weiteren Verklappungsstelle (i.e. die zweite Verklappungsstelle an der Oberweser) verspricht sich das Unternehmen K+S wohl, das Verschlechterungsverbot der EU-WRRL umgehen zu können“

•          die K+S KALI GmbH könne „voraussichtlich ab 2018 die gültigen Grenzwerte in der Werra nicht mehr einhalten“

•          „Oder ist der Landesregierung bekannt, dass K+S schon in wenigen Jahren ohnehin den Standort Deutschland verlässt, um der Verantwortung für die angerichteten Umweltschäden zu entgehen?“

 

Des Weiteren ist der WWA und Herrn Hölzel untersagt worden zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

•          „Es ist nicht nötig – wie im Vierphasenplan vorgesehen – im Werk Unterbreizbach 700 Arbeitsplätze abzubauen, um die nötige Abwasserreduzierung zu erzielen.“

 

•          „Opfer der Ministerin sind schon die 700 Mitarbeiter des Werkes Unterbreizbach, der ‚Vierphasenplan‘ sieht nämlich vor, mit der Schließung des Werkes jährlich eine Million Kubikmeter Salzwasser einzusparen. Der Verlust der Arbeitsplätze wird die strukturarme Region hart treffen.“

 

In beiden Entscheidungen lag dem Gericht bei Erlass der einstweiligen Verfügungen eine von der WWA hinterlegte Schutzschrift vor; die Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
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