Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 22. Dezember 2014
Böller und Raketen werden ab 29. Dezember verkauft
Ordnungsamt informiert über Vertrieb

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg weist auf folgende Schwerpunkte zum Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen hin:

 

Der Verkauf von Kleinfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie 2) ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember gestattet. Das gilt jedoch nicht für das Reisegewerbe. Hier ist nur der Vertrieb und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 erlaubt.

 

Kleinfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) darf nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie von der Bundesanstalt für Materialprüfung amtlich zugelassen bzw. der Konformitätsnachweis erbracht wurde, und die Gegenstände mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.

 

Nähere Auskünfte, auch in Bezug auf die Lagerung der Pyrotechnik, erhalten Sie beim Ordnungsamt (Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten) der Landeshauptstadt Magdeburg unter der Telefonnummer 03 91/540 20 48.



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Landeshauptstadt Magdeburg
Frau Kerstin Kinszorra
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: Kerstin.kinszorra@ob.magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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