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Presseinformation

23. Dezember 2014
Bildungsschecks sind wieder ab dem 5. Januar erhältlich
Wirtschaftsförderung des Kreises Steinfurt gibt Infos

Kreis Steinfurt. Nach einem zweimonatigen Ausgabestopp ist der Bildungsscheck ab dem 5. Januar 2015 wieder erhältlich. Das teilt die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt) mit.

Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Qualifizierungsmaßnahmen über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) gefördert. Finanziert wird er aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Land übernimmt einen Anteil von 50 Prozent, maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten. Vorausgesetzt: Die Kursgebühr beträgt mindestens 500 Euro. Und: Das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers, der den Bildungsscheck im so genannten individuellen Zugang beantragt, liegt unter 30.000 Euro (60.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Diese Grenzen gilt für Firmen, die Bildungsschecks im betrieblichen Zugang für ihre Mitarbeiter beschaffen, nicht.

Die WESt ist eine Anlaufstelle im Kreis Steinfurt für alle, die einen Bildungsscheck beantragen möchten. Ansprechpartnerinnen sind hier Annerose Pott und Monika Kübel, Telefon 02551 692700.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de