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Radfahren in der Königsstraße nicht mehr erlaubt – Attraktive Alternativstrecke vorhanden

09. Januar 2015. Das Fahrradfahren in der Oberen und Unteren Königsstraße ist künftig nicht mehr erlaubt. Der Grund: In der Vergangenheit kam es in der Fußgängerzone in zunehmendem Maße zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern. Seit 2009 war es Fahrradfahrern zwischen 19 und 11 Uhr gestattet, die Fußgängerzone zu befahren. Das gilt ab Montag, 12. Januar, nun nicht mehr.

Für den Radverkehr besteht parallel zur Königsstraße eine attraktive Wegeverbindung – diese führt über die Neue Fahrt, Wolfsschlucht und Mauerstraße. Radfahrer haben wie bisher die Möglichkeit, die Königsstraße an der Wilhelmsstraße, an der Opernstraße, dem Königsplatz und an der Hedwigstraße zu queren.

Die Obere und Untere Königsstraße zwischen Fünffensterstraße und Kurt-Schumacher-Straße wurde in den 1960er Jahren für jeglichen Fahrzeugverkehr mit Ausnahme der Straßenbahnen gesperrt und als Fußgängerzone beschildert. Nur im Einzelfall und mit einer Ausnahmegenehmigung darf die Fußgängerzone befahren werden.

2009 wurde - versuchsweise - das Radfahren in der Oberen und Unteren Königsstraße in der Zeit zwischen 19 und 11 Uhr zugelassen. Diese Freigabe führt nun in zunehmendem Maße zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern. Letztere beschweren sich verstärkt über rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten einzelner Radfahrer, insbesondere im Bereich der stark frequentierten Straßenbahnhaltestellen. Auch Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern haben sich ereignet.

Die zeitliche Beschränkung – Radfahren erlaubt zwischen 19 und 11 Uhr - wird mittlerweile weitestgehend missachtet, sodass auch zu den Zeiten des höchsten Fußgängeraufkommens reger Radverkehr in der Fußgängerzone zu verzeichnen ist. Im Interesse der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer wird daher die zeitlich begrenzte Freigabe für den Radverkehr wieder aufgehoben. Damit sind zukünftig auch wirkungsvolle Kontrollen möglich.



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