Verkaufsoffene Sonntage bis zum 5. Februar anzeigen
Erlass von Rechtsverordnungen für 2015
Auf Grundlage des Ladenöffnungszeitengesetzes von Sachsen-Anhalt kann die Landeshauptstadt Magdeburg jährlich pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen. Alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter werden gebeten, die für 2015 geplanten verkaufs-offenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses bis zum 5. Februar anzuzeigen.
Ziel ist es, diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung sollten jedoch nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Sonntage ausgewählt werden.
Die Informationen nimmt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4) bis zum 5. Februar entgegen. Für Rückfragen steht die zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes, Diana Hell, unter der Rufnummer Tel. 03 91/5 40 20 59 zur Verfügung.
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