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Gesundheitsamt Kassel warnt vor vermeintlichem Wundermittel MMS

19. Januar 2015. Das Gesundheitsamt Region Kassel warnt vor dem vermeintlichen Wundermittel MMS. Bei „Miracle Mineral Supplement“ (Wunder-Mineralienergänzung) handelt es sich um eine Mischung aus Natriumchlorit und verdünnter Säure. Dieses Chlordioxid wird unter anderem zum Bleichen von Textilien eingesetzt. Beworben wird es im Internet als angebliches Wundermittel gegen zahllose Krankheiten wie Krebs, Malaria, chronische Infektionen, AIDS oder Autismus. Das Gesundheitsamt Region Kassel warnt: Bei MMS handelt es sich nicht um ein zugelassenes Arzneimittel. Die Anwendung von MMS kann laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen. Chlordioxid wirke auf Haut und Schleimhaut je nach Konzentration reizend bis ätzend, so das Bundesinstitut.

Über angebliche Heilungserfolge durch MMS berichtet wird unter anderem bei so genannten „Spirit of Health“-Kongressen. Für MMS zu werben ist nach Auffassung der Stadt Kassel ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz. Zuständig für die Überwachung beider Gesetze sind jedoch nicht die Kommunalbehörden, sondern das Regierungspräsidium Darmstadt. Dieses ist der Auffassung, dass die Aufforderung, MMS anzuwenden, den Straftatbestand der Anstiftung zur Körperverletzung erfüllt. Da im April ein solcher Kongress in Kassel stattfinden soll, steht die Stadt Kassel im Austausch mit dem RP Darmstadt, um mögliche und notwendige Schritte abzustimmen.

Für ihren Kongress haben die Veranstalter im vergangenen Sommer das Kongress Palais Stadthalle Kassel gemietet. Kassel Marketing als Vermieter hatte sich zwar in Hannover, wo ein solcher Kongress im Jahr 2014 stattgefunden hat, informiert. Um Inhalte des Kongresses ging es damals nicht. Falls in Kassel für gesundheitsgefährdende, nicht zugelassene Medikamente geworben wird, ist das selbstverständlich nicht im Sinne von Kassel Marketing. Dies bietet zum jetzigen Zeitpunkt aber rechtlich weder Anlass noch Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

Kassel Marketing wird den Kongress-Veranstalter darauf hinweisen, die vertragsgemäß geltenden gesetzlichen Vorschriften zu befolgen.



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