Kreis Steinfurt. Die Wohnraumförderung des Kreises Steinfurt blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurück. Im Fokus stand die Schaffung von barrierefreien Mietwohnungen, die auch für einkommensschwächere Interessenten finanzierbar sind. „Im Rahmen des demographischen Wandels wird es immer wichtiger, für ältere Menschen mit geringerem Renteneinkommen barrierefreie Neubauwohnungen in guten, zentralen Lagen anbieten zu können", erklärt Lorenz Rustige, Bauamtsleiter des Kreises Steinfurt. Insgesamt wurde der Bau von 132 Mietwohnungen gefördert – unter der Voraussetzung, dass die Investoren die Wohnungen für eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 4,65 Euro vermieten werden. Nur bei Projekten in Greven und Ladbergen sind Nettokaltmieten von bis zu 5,25 Euro möglich, da in diesen Orten vom Land NRW ein höheres Mietniveau festgelegt worden ist.
Aufgabe der Wohnraumförderung des Kreises Steinfurt - einer Abteilung des Bauamtes - ist es, Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für bestimmte Wohnungsbauvorhaben zu vergeben. In diesem Jahr bewilligte die Wohnraumförderung öffentlich geförderte Mietwohnungen mit einem Fördervolumen von insgesamt 10,9 Millionen Euro. Dieses entspricht einer mehr als hundertprozentigen Steigerung gegenüber dem Jahr 2013. Damit wurden 63 Wohnungen mehr als im Vorjahr gefördert.
Investoren, die sich um Fördergelder für ihre Bauvorhaben bewarben, mussten zusagen, die Wohnungen zukünftig an Mieter mit Wohnungsberechtigungsschein zu vermieten. Wohnungsberechtigungsscheine werden auf Antrag vom Kreis Steinfurt oder den größeren Städten (Rheine, Ibbenbüren, Greven, Emsdetten, Steinfurt) an diejenigen vergeben, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten.
„Ziel der Fördermaßnahmen der Wohnraumförderung ist es, dem Trend zu Mietpreissteigerungen entgegenzuwirken. Dieser Trend ist auch im Kreis Steinfurt deutlich erkennbar", erklärt Bauamtsleiter Rustige.
Unterstützt hat die Wohnraumförderung überwiegend kleine Wohnungen für Ein- oder Zwei- Personen-Haushalte. Bei den Projekten, die auf die Zielgruppe älterer Menschen ausgerichtet sind, wurde berücksichtigt, dass ambulante Betreuungsangebote wahrgenommen werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Wohnraumförderung lag im Jahr 2014 bei der Förderung des Neubaus und des Erwerbs von Eigenheimen für Familien oder Schwerbehinderte. Die vom Land NRW zugewiesenen Fördermittel konnten vollständig durch Bewilligungen des Kreises vergeben werden.
Die Gesamtförderung wurde im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 um 62,5 Prozent von 9,6 Millionen Euro auf 15,6 Millionen Euro erhöht. Mit diesen Mitteln sind insgesamt 222 Wohnungen öffentlich gefördert worden.
Da das Land NRW das Wohnraumförderungsprogramm auf vier Jahre von 2014 bis 2017 aufgelegt hat, ist auch im Jahr 2015 mit einem erheblichen Förderaufkommen zu rechnen. Dies verdeutlichen auch die dem Amt bereits vorliegenden Nachfragen von Investoren.
Neben der Wohnraumförderung ist der Kreis Steinfurt als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Kommunen des Kreises, die nicht über eine eigene Bauaufsichtsbehörde verfügen (also alle außer Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt). Für diese 19 Städte und Gemeinden wurden im vergangenen Jahr in den Kreishäusern in Steinfurt und Tecklenburg insgesamt 1.791 Bauanträge bearbeitet, von denen über 96 Prozent als positiver Bescheid in den Briefkästen der Bauherren und Architekten landeten. In nur 21 Fällen musste ein negativer Bescheid verschickt werden, 50 Bauanträge wurden zurückgezogen. Im Vergleich zum Vorjahr entschieden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2014 knapp fünf Prozent weniger Anträge.