Schulanfänger 2016 jetzt anmelden!
Bis 1. März im jeweiligen Schulbezirk
Bis zum 1. März 2015 müssen Erziehungsberechtigte, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 30. Juni 2010 geboren wurden, die Anmeldung zum Schuljahr 2016/2017 in der Grundschule vornehmen.
Auf Basis eines Stadtratsbeschluss aus der vergangenen Woche werden die Schulbezirke der kommunalen Grundschulen neu geordnet. Diese Neuordnung betrifft erstmals die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2016/17. Mehrere Grundschulen bilden einen gemeinsamen Schulbezirk (Cluster). Somit kann in den insgesamt zehn Schulbezirken eine der jeweils nachfolgenden Grundschulen zur Anmeldung ausgewählt werden:
Schulbezirk 01 (Grundschulen „Hegelstraße“ und „Weitlingstraße“), Schulbezirk 02 (GS „Im Nordpark“ und „Am Umfassungsweg“), Schulbezirk 03 (GS „Am Vogelgesang“, „An der Klosterwuhne“ und „Rothensee“), Schulbezirk 04 (GS „Am Kannenstieg“ und „Kritzmannstraße“), Schulbezirk 05 (GS „Nordwest“, „Am Fliederhof“, „Alt Olvenstedt“ und „Am Grenzweg“), Schulbezirk 06 (GS „Schmeilstraße“ und „Diesdorf“), Schulbezirk 07 (GS „Amsdorfstraße“, „Friedenshöhe“ und „Ottersleben“), Schulbezirk 08 (GS „Leipziger Straße“, „Am Hopfengarten“, „Lindenhof“, „Buckau“, „Salbke“ und „Westerhüsen“), Schulbezirk 09 (GS „Am Elbdamm“, „Am Brückfeld“ und „Am Pechauer Platz“) und Schulbezirk 10 (GS „Annastraße“, „Am Glacis“, „Am Westring“ und „Stadtfeld“).
Die Übersicht über die zu den Schulbezirken gehörenden Straßen ist im Internet unter www.magdeburg.de (Suchwort „Schulbezirk“) verfügbar.
Bei der Anmeldung zur Einschulung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Vor der Schulaufnahme ist auch eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt notwendig. Die Anmeldung in einer der kommunalen Grundschule des jeweiligen Schulbezirkes ist auch dann erforderlich, wenn das Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll. Anträge für die vorzeitige Einschulung, für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht müssen mit den entsprechenden Belegen an der Anmeldeschule abgegeben werden.
Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, werden gebeten, gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2016, auch die Anmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen.
Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Schule und Sport unter der Rufnummern 5 40 30 16 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31 21 und 5 40 31 82 beantwortet.
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