In Niedersachsen ist das Beseitigen pflanzlicher Abfälle und von Teek neu geregelt worden. Dazu ist am 28. Januar eine Pflanzenabfallverordnung in Kraft getreten.
Geregelt wird auch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Generelle Brenntage, wie sie bislang von den Gemeinden festgesetzt werden konnten, gibt es nicht mehr.
Vielmehr gilt der Grundsatz, dass alle kompostierbaren Abfälle entweder selbst auf dem eigenen Grundstück verwertet oder in den dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden.
Nur in Ausnahmefällen kann ein Verbrennen mit kostenpflichtiger Erlaubnis durch den Landkreis als untere Abfallbehörde noch zugelassen werden. Bislang waren auch hierfür die Gemeinden zuständig.
Osterfeuer sind als so genannte Brauchtumsfeuer von den Regelungen nicht betroffen. Es gelten teilweise jedoch aufgrund örtlicher Regelungen Anzeigepflichten bei den jeweiligen Gemeinden.
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