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Pressemitteilung vom 05. Februar 2015 |
Regelungen zum Radverkehr Neuer Flyer des Radforums Region Kassel. „Dürfen Radfahrer denn alles?“ fragt sich mancher Verkehrsteilnehmer der Region Kassel. Dort, wie überall in Deutschland, ist in den letzten Jahren der Radverkehr spürbar angestiegen und hat zu einer Veränderung der Verkehrsverhältnisse beigetragen. Sowohl ein gestiegenes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein, als auch eine verbesserte Fahrradtechnik haben zum Boom dieses preiswerten und vielseitigen Fahrzeugs beigetragen.
Damit Radverkehr als selbstverständlicher Teil des Gesamtverkehrs auch reibungslos funktioniert, unterliegt auch er festen Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Das Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsarten klappt natürlich am besten, wenn dieses Regelwerk bekannt ist und auch beachtet wird. Das RADFORUM REGION KASSEL, bei dem alle Entscheidungsträger des Radverkehrs dieser Region seit 2009 an einem Tisch sitzen, hat nun dazu einen übersichtlichen Flyer erstellt. Darin werden nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Autofahrer und Fußgänger die wichtigsten Regelungen des Radverkehrs einfach erklärt. Wo muss ich einen Radweg benutzen, wo dürfen Gehwege auch zum Radfahren benutzt werden, wie haben sich Autofahrer in einer Fahrradstraße zu verhalten und wie komme ich als Radfahrer am sichersten über eine große Kreuzung sind einige Fragen, die nun in dem übersichtlichen Flyer erklärt werden. Dabei haben es die Koordinatoren des RADFORUMS – die Radverkehrsbeauftragten aus Stadt Kassel, dem Landkreis Kassel und dem Zweckverband Raum Kassel – gut verstanden, mit kurzen Texten, Skizzen und Fotos die wichtigsten Regelungen verständlich zu erklären.
Beim Lesen dieser Regelungen wird deutlich, dass das Fahrrad gerade in der Stadt ein vielseitiges und effektives Verkehrsmittel ist, das sehr viel kann, aber auch nicht alles darf. Generell gilt natürlich auch für Radfahrer §1 der Straßenverkehrsordnung: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Der neue Flyer ist erhältlich im Rathaus und Kreishaus Kassel, im Umwelthaus und in den Rathäusern der 29 Städte und Gemeinden des Landkreises Kassel.
Weitere Informationen vom RADFORUM REGION KASSEL erhalten Sie über das Internet: www.kassel.de/stadt/mobilitaet/fahrrad/radforum. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten: KallenRoyGrimm.jpg ![]() Regelungen zum Radverkehr_Flyer_8 seitig ![]() |
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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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Tel.: 0561/1003-1506
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