Zahlreiche Wahlbenachrichtigungen versehentlich doppelt verschickt
Keine Auswirkung auf Stimmabgabe/Missbrauch ausgeschlossen
Aufgrund eines technischen Fehlers beim Druckdienstleister für die Wahlbenachrichtigungen zur Oberbürgermeisterwahl kann es in den Postleitzahlgebieten 39116 und 39118 dazu kommen, dass ca. 5.000 Wahlberechtigte versehentlich zwei Wahlbenachrichtigungen zugesendet bekommen.
Da es sich um identische Wahlbenachrichtigungen handelt, kann eine dieser Wahlbenachrichtigungen ohne Einfluss auf die Rechtssicherheit vernichtet werden. Um am Wahltag wählen zu können bzw. Briefwahlunterlagen zu beantragen, benötigt der Wahlberechtigte lediglich eine der Wahlbenachrichtigungen.
Ein Missbrauch durch mehrmaliges Wählen ist nicht möglich, da bei Beantragung der Briefwahl bzw. bei einer Wahl am Wahltag Vermerke über die bereits getätigte Stimmabgabe in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Das Wahlamt entschuldigt sich bei den betroffenen Wahlberechtigten für die entstandene Irritation.
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