Arbeiten zum Rückschnitt von Hecken und Baumfällungen sind nur noch bis zum 28. Februar gestattet. Auf diese Regelung im Bundesnaturschutzgesetz weist das Naturschutzamt des Landkreises Leer hin. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, handelt ordnungswidrig.
Denn: Mit Beginn der Brut- und Setzzeit werden Hecken und Reisighaufen gern als Brut- und Lebensstätte von wild lebenden, auch von besonders geschützten Tierarten, als Deckung oder Brutstätte angenommen. Aus diesem Grund sollen Reisighaufen, die als Osterfeuer angezündet werden, erst ganz kurz vor dem Abbrennen auf- oder umgeschichtet werden.
Osterfeuer dürfen nicht zum Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt genutzt werden. Dies gilt insbesondere nach dem Wegfall der Brenntage.
Wer Baum- und Strauchschnitt nicht auf seinem Grundstück kompostieren möchte, kann im Landkreis Leer die kostenlose Abholung von Baum- und Strauchschnitt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb im März nutzen bei den Recyclinghöfen, im Entsorgungszentrum Breinermoor und bei der Abfallumschlaganlage Borkum anliefern.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde persönlich und telefonisch unter 0491 926-1443 zur Verfügung.
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