Die in Sachsen-Anhalt seit 27. November 2014 geltende Stallpflicht für Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) wird in Kürze aufgehoben. Aufgrund einer neuerlichen Risikobewertung gilt die Verfügung für die Landeshauptstadt Magdeburg nur noch bis zum 1. März 2015.
Ab 2. März müssen somit Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.
Hintergrund ist, dass seit 31. Dezember 2014 in Sachsen-Anhalt, ebenso wie in benachbarten Bundesländern, kein aktueller Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs bei Wildvögeln oder Hausgeflügel mehr aufgetreten ist.
Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg, Lübecker Straße 32, 39090 Magdeburg, Telefon 0391/ 540 6233 anzumelden. Für nähere Auskünfte steht das Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung.