Neubesetzung der Schiedsämter für Südlohn und Oeding ab 2015
18.03.2015 | Südlohn | Oeding
Schlichten - aber nicht richten
Die Gemeinde Südlohn sucht zum 01.06.2015 interessierte Persönlichkeiten aus der Gemeinde, die das Amt der Schiedsfrau bzw. des Schiedmannes übernehmen.
Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch schon über 180 Jahre Tradition. Schlichtungsverfahren vor der Schiedsperson finden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen statt. Der Gang zum Schiedsamt ist oft der schnellste Weg, eine Auseinandersetzung vorgerichtlich, unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Nach dem Schiedsamtsgesetz NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Ihr Amt versieht die Schiedsperson, die zwischen 30 und 70 Jahre sein soll und im Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben muss, ehrenamtlich. Der Gemeinderat wählt die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren, wobei je Ortsteil eine Schiedsperson gewählt wird. Beide vertreten sich gegenseitig. Vor Amtsantritt ist die Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes Borken zu bestätigen, der anschließend auch die Vereidigung vornimmt.
Personen, die sich für diese spannende und verantortungsvolle Tätigkeit interessieren, können sich bis zum 25.03.2015 bei der Gemeindeverwaltung Südlohn -Ordnungsamt-, Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn, Tel. 02862/582-30, persönlich oder
schriftlich bewerben. In der Bewerbung sind neben Name auch Anschrift, Alter und Beruf anzugeben.
Weitere Informationen zum Schiedsamt und den Aufgaben einer Schiedsperson finden sich unter www.suedlohn.de oder unter www.schiedsamt.de.
Herausgeber: Gemeinde Südlohn
Der Bürgermeister
- Pressestelle -
Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn
Telefon: 02862 58211
Email: presse@suedlohn.de
Web: www.suedlohn.de
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