Presseinformation des Magdeburger Kreisjägermeisters
Mit dem Monat März kommt auch nach Magdeburg der Frühling zurück. Damit beginnt in Park, Wald, Feld und Flur die Brut- und Setzzeit der Vögel und des Wildes, und es besteht zwingend eine Leinenpflicht für Hunde. Darauf weist der Kreisjägermeister der Landeshauptstadt, Dr. Gerd Petzoldt, hin.
In der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli ist gemäß des § 10 Absatz 2 des Feld- und Forstordnungsgesetzes (FFOG) untersagt, Hunde in Feld und Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Sie sind in dieser Zeit an der Leine zu führen. Eine Ausnahme stellen hingegen Jagdhunde-, Hüte-, Blinden-, Polizei - oder anderweitige Diensthunde dar, soweit sie sich in ihrem bestimmungsgemäßen Einsatz befinden.
„Gerade in Zeiten, in denen die Wildtiere ihre Jungen aufziehen, sollten Hundebesitzer besondere Sorgfalt walten lassen. Rehkitze und junge Hasen laufen nicht weg. Sie bleiben ruhig liegen, um nicht gesehen zu werden. Vögel, die am Boden brüten, sowie die unerfahrenen Jungtiere aller Arten sind durch unkontrolliert frei laufende Hunde ebenfalls gefährdet. Eine Begegnung mit einer Bache, die Frischlinge führt, kann für den unerfahrenen Hund tödlich enden. Deshalb appelliere ich nicht nur an die Vernunft, sondern auch an die Tierliebe der Hundebesitzer“, so Kreisjägermeister Dr. Gerd Petzoldt.
|